Kamera zerstört: Neonazi muss ins Gefängnis
MÜNCHEN - Keine Milde mehr: Philipp Hasselbach wurde wegen Sachbeschädigung zu einer Haftstrafe verurteilt. Der 21-jährige Neonazi beschädigte beim Begräbnis eines Gesinnungsgenossen die Kamera eines Fotografen, muss drei Monate in den Knast.
Justitia zieht die Reißleine: Nachdem bei Philipp Hasselbach (21), Kopf der „Freien Nationalisten München“, auch sieben Vorstrafen kein Umdenken gebracht haben, muss der Neonazi nun in den Knast. Wegen „rechtsradikal motivierter Straftaten“ wie Volksverhetzung, Verwendung verfassungsrechtlicher Kennzeichen und Beleidigungen hatte Hasselbach unter anderem auch eine Freiheitsstrafe (zwei Jahre) zur Bewährung kassiert. Solche Milde wollte Amtsrichterin Siebert nicht mehr walten lassen. Sie verurteilte Hasselbach wegen Sachbeschädigung zu drei Monaten Haft. Ohne Bewährung.
Hasselbach hatte zugegeben, dass er am 26. Juli 2008 „irgendwie auf das Objektiv des Fotografen Tobias Bezler draufgekommen“ sei. Der hatte bei der Beerdigung des Neonazi-Führers Friedhelm Busse den Trauerzug auf dem Passauer Friedhof aufgenommen. Die Vorfälle rund um die Beerdigung Busses sollen auch ein mögliches Motiv für den Anschlag auf den damaligen Einsatzleiter und Passauer Polizeichef Alois Mannichl gewesen sein.
Hasselbach gab später noch zu, dass er gezielt auf das Objektiv Bezlers getreten sei, weil der den Trauerzug fotografierte. Der Fotograf wurde derweil von einer 30-köpfigen Gruppe meist von hinten getreten. Erst einem Polizisten gelang es mit Pfefferspray den Journalisten rauszuholen. „Man hat mir unter anderem Rippen gebrochen, die Schürfwunde am Bauch habe ich bis heute“, so Bezler.
"Lehrstelle des Abartigen"
Eine juristische Niederlage setzte es auch für die rechte Wählervereinigung „Pro München“: Das Landgericht entschied zwar, dass das Verfahren gegen ihren Sprecher Rüdiger Schrembs gegen eine Geldauflage von 2100 Euro eingestellt wird, weil sich dieser bei seinen Opfern entschuldigt hat. Er hatte die Koordinierungsstelle für gleichgeschlechtliche Lebensweisen als „Lehrstelle des Abartigen“ bezeichnet.
jot
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