Kamera im Schulklo unzulässig

Auch wenn's nur eine Attrappe ist: eine Überwachungskamera am Eingang zum Schulklo ist aus datenschutzrechtlichen Gründen unzulässig
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Sollte einen Kloverstopfer abschrecken: eine Überwachungskamera.
Sollte einen Kloverstopfer abschrecken: eine Überwachungskamera.

Auch wenn's nur eine Attrappe ist: eine Kamera am Eingang zum Schulklo ist aus datenschutzrechtlichen Gründen unzulässig

München/Miltenberg
- Der bayerische Datenschutzbeauftragte Thomas Petri hat die vorgetäuschte Videoüberwachung in einem Schulklo kritisiert . In Miltenberg (Unterfranken) hatte der Rektor  eines Gymnasiums am Zugang zur Bubentoilette eine Kamera-Attrappe anbringen lassen, nachdem ein Klo immer wieder absichtlich mit Toilettenpapier verstopft worden war. Für Petri stellte das einen "intensiven Eingriff in das Persönlichkeitsrecht" der Schüler und Lehrer dar. Daraufhin wurde die Attrappe wieder entfernt.  Ob das Schulklo inzwischen wieder häufiger verstopft wird, ist nicht bekannt.

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