Kam nicht am Türsteher vorbei: Anwalt klagt sich in Club
MÜNCHEN - Kurioser Fall: Ein Münchner Jurist geht gegen den Wirt des trendigen Café am Hochhaus vor, weil ihm ein Türsteher nur „wegen seines Geschlechts“ den Zutritt verweigert haben soll.
Es war wohl kein guter Abend für den Anwalt. Einer, über den er sich nachhaltig geärgert hat. Am 17. Juli ging der Jurist mit einem Bekannten aus. Um 23.15 Uhr wollten die beiden noch ins Café am Hochhaus in der Blumenstraße – doch der Türsteher machte ihnen einen Strich durch die Rechnung. Er verweigerte ihnen den Zutritt und erklärte, dass er „sehen müsse, dass nicht so viele Männer rein kämen“ – so zumindest die Version des abgewiesenen Anwalts.
Der 36-Jährige wollte das nicht auf sich sitzen lassen. Er reichte Klage ein, weil er sich wegen seines Geschlechts diskriminiert fühlt. Was kurios klingt, scheint dem Mann bitterer Ernst zu sein. Denn geht es nach ihm, winkt dem Wirt Michael Dietzel eine harte Strafe: Wenn er weiter Männer benachteilige, solle er ein Ordnungsgeld bis zu 250000 Euro zahlen oder mit einer Ordnungshaft von bis zu sechs Monaten büßen. Zudem will der Jurist selbst eine Entschädigung: wenigstens 1500 Euro. Grundlage für die Klage ist das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz, auf das sich der Anwalt beruft. Er war gestern nicht zu einer Stellungnahme bereit.
Der Wirt hält die Forderung von 1500 Euro Entschädigung für absurd
Anders der Wirt: Michael Dietzel findet es „absurd“, dass der Mann 1500 Euro dafür haben möchte, dass er nicht in die Bar durfte. „Das verdient ein Supermarktangestellter im Monat!“ Er und seine Anwältin halten die Klage für unbegründet und führen in ihrer Argumentation „sachliche Gründe“ für die unterschiedliche Behandlung der Geschlechter an.
Die Version des Wirts: Das Cafe am Hochhaus sei mit 100 Gästen sehr gut besucht gewesen. „Die Bar ist derzeit überfüllt und der Männeranteil ist gerade zu hoch“, soll deshalb die Ansage des Türstehers gewesen sein. In „aggressivem Tonfall“ habe der Anwalt schon vor Ort moniert, dass dies diskriminierend sei. Dabei gelte: Wer aggressiv ist, soll nicht reingelassen werden. Dass es auch die Anweisung gab, Frauen zu bevorzugen, daraus macht Michael Dietzel gar kein Geheimnis: „Damit wird die mögliche sexuelle Belästigung von anwesenden weiblichen Gästen vermieden“, heißt es in einem Schreiben ans Amtsgericht. Dieses wird sich wohl am 20. Januar mit der Klage befassen. Wie auch immer das Ganze ausgeht: An einem Sonntag hätten der Anwalt und alle anderen Männer sicher kein größeres Problem gehabt, in die Bar zu kommen – da ist Schwulenabend.
Julia Lenders
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