Kakerlaken und Mäuse in der Backstube
Saftige Strafe: Ein 39-jähriger Bäcker wird vom Amtsgericht deshalb zu 4500 Euro Geldstrafe verurteilt.
München - In der Bäckerei von Andreas G. (39) hatten die Kontrolleure des Kreisverwaltungsreferats (KVR) einiges zu notieren. Etwa dies: Kakerlaken in den Ablaufrinnen, Mäusekot in der Backstube, tote Mäuse im Tiefkühlbereich, verdreckte Backbleche und Uringeruch von Mäusen. Das war im Juli 2008. Trotz einer Verwarnung und einem Bußgeldbescheid von 6000 Euro wurden die Zustände in der Produktionsstätte an der Schillerstraße aber nicht besser.
Deshalb musste sich der Bäckermeister jetzt wegen des Verstoßes gegen das Lebensmittelgesetz vorm Münchner Amtsgericht verantworten. Über seinen Strafverteidiger Klaus Gussmann legte er ein Geständnis ab: „Der Sachverhalt steht außer Frage. Mein Mandant hatte damals gesundheitliche und wirtschaftliche Probleme. 2010 wurde er dann in eine Herzklinik eingeliefert.“
Inzwischen hat Andreas G. sein Leben verändert: „Ich habe bereits sechs von meinen acht Filialen verkauft. Die letzten beiden versuche ich auch noch abzustoßen. Ich arbeite heute im Lebensmittelbereich als Angestellter.“
G. hatte den Familienbetrieb, eine Bäckerei mit 30 Angestellten, Anfang der 90er Jahre von seinem Vater übernommen. Vor Gericht sagte er: „Solche Zustände hätten nicht sein dürfen. Aber unter der beanstandeten Filiale liegt die U-Bahn. Da kann man gar nicht so schnell schauen, wie die Mäuse wieder da sind.“
Sein Verteidiger betonte im Plädoyer: „Der Fall zeigt den traurigen Niedergang einer Münchner Bäckerfamilie. Vernünftige Handwerksarbeit will keiner mehr bezahlen. Mit den Supermarkt-Semmeln für ein paar Cent kann mein Mandant nicht konkurrieren. Der Mittelstand befindet sich in einer Krise.“
Amtsrichter Gerhard Simon: „Mehl und Mäuse gehören irgendwie zusammen. Im Namen des Verbrauchers waren die Zustände bei Ihnen aber nicht mehr hinnehmbar. Da braucht es nicht erst die eingebackene Maus.“
Das Urteil: 4500 Euro Strafe.
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