Kakerlaken beim Konditormeister

München Mit Kakerlaken kennt er sich aus: Hannes T. (75, Name geändert) ist seit über 60 Jahren als Bäcker und Konditor im Geschäft. Da bleiben Begegnungen mit Kakerlaken nicht aus. Ungeziefer ist für alle lebensmittelverarbeitenden Betriebe ein Problem. Es kommt darauf an, wie man dagegen vorgeht. Und da hatte Hannes T. in der Vergangenheit immer wieder Defizite, die ihn nun sogar wegen Verstoßes gegen das Lebensmittelgesetzbuch auf die Anklagebank des Amtsgerichts gebracht haben.
Der Hintergrund: Die Kontrolleure des KVR mussten den erfahrenen Konditormeister immer wieder ermahnen, konsequenter gegen Hygienemängel wie Kakerlaken, Mäuse oder starke Verschmutzungen vorzugehen, erklärte ein Kontrolleur im Zeugenstand. So auch am 15. Juni 2015, als man nach einer Betriebsbesichtigung verschiedene Hygienemängel auflistete.
Hannes T. war einsichtig, arbeitete die Liste ab, putzte sein Café im Münchner Osten gründlich – und bei der nächsten Kontrolle am 1. Juli war tatsächlich alles in Ordnung.
Was dann geschah, schildert der Café-Betreiber so: Er sei mit einem „arroganten“ Mitarbeiter der von ihm beauftragten Schädlingsbekämpfer in Streit geraten und habe sich bei der Firmenleitung beschwert. Genau dieser Mitarbeiter soll ihn dann bei den KVR-Kontrolleuren angeschwärzt haben.
Am 13. August rückten diese unangekündigt und mitten im Betrieb an. „Es war wie eine Hinrichtung“, erinnert sich Hannes T. an diesen Tag. Wieder werden Hygienemängel festgestellt und Hannes T. per Strafbefehl zu einer Geldstrafe von 2400 Euro verdonnert.
Das kleine Café wird bald schließen. Hannes T. ist mit 75 Jahren schon lange im Rentenalter. Darum geht es ihm also nicht mehr. Sondern? Mit einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen gelte man als zu unzuverlässig für den Jagdschein. „Dagegen kämpfe ich“, erklärt er. Mit Erfolg. Die Prozessbeteiligten einigten sich darauf, die Strafe von 80 auf 55 Tagessätze zu beschränken – wenn der Konditor den Schuldspruch akzeptiert. Was dieser tut. Und so seinen Jagdschein behalten darf.