JVA Stadelheim gewinnt Prozess gegen Häftling

Weil er mit einem rauchenden Mitgefangenen in einer Zelle untergberacht war, hat ein ehemaliger Häftling aus Stadelheim auf Schadensersatz wegen Passivrauchens geklagt. Das Oberlandesgericht weist die Klage ab.
von  AZ/dpa
Wenn der Mithäftling raucht, hat man als Mitgefangener nicht unbedingt Anspruch auf Schadensersatz.
Wenn der Mithäftling raucht, hat man als Mitgefangener nicht unbedingt Anspruch auf Schadensersatz. © dpa

München - Ein Häftling hat keinen Anspruch auf Entschädigung wegen Passivrauchens. Das hat das Oberlandesgericht (OLG) München am Donnerstag entschieden. Ein Mann hatte wegen aus seiner Sicht "menschenunwürdiger Bedingungen" während seiner Unterbringung in der Justizvollzugsanstalt München-Stadelheim Klage eingereicht.

Die Zelle sei zu klein, die Toilette außerdem nicht abgetrennt gewesen. Zudem sei er, der selbst Raucher ist, mit anderen Rauchern untergebracht und darum der Gefahr des Passivrauchens ausgesetzt worden. Er forderte 900 Euro vom Freistaat Bayern.

Das Landgericht München I hatte seine Klage abgewiesen, dagegen hatte er Berufung eingelegt.

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