JVA Stadelheim gewinnt Prozess gegen Häftling

Weil er mit einem rauchenden Mitgefangenen in einer Zelle untergberacht war, hat ein ehemaliger Häftling aus Stadelheim auf Schadensersatz wegen Passivrauchens geklagt. Das Oberlandesgericht weist die Klage ab.
AZ/dpa |
X
Sie haben den Artikel der Merkliste hinzugefügt.
zur Merkliste
Merken
0  Kommentare
lädt ... nicht eingeloggt
Teilen  AZ bei Google News
Wenn der Mithäftling raucht, hat man als Mitgefangener nicht unbedingt Anspruch auf Schadensersatz.
dpa Wenn der Mithäftling raucht, hat man als Mitgefangener nicht unbedingt Anspruch auf Schadensersatz.

München - Ein Häftling hat keinen Anspruch auf Entschädigung wegen Passivrauchens. Das hat das Oberlandesgericht (OLG) München am Donnerstag entschieden. Ein Mann hatte wegen aus seiner Sicht "menschenunwürdiger Bedingungen" während seiner Unterbringung in der Justizvollzugsanstalt München-Stadelheim Klage eingereicht.

Die Zelle sei zu klein, die Toilette außerdem nicht abgetrennt gewesen. Zudem sei er, der selbst Raucher ist, mit anderen Rauchern untergebracht und darum der Gefahr des Passivrauchens ausgesetzt worden. Er forderte 900 Euro vom Freistaat Bayern.

Das Landgericht München I hatte seine Klage abgewiesen, dagegen hatte er Berufung eingelegt.

Lädt
Anmelden oder registrieren

Zum Login
Zu meinen Themen hinzufügen

Hinzufügen
Sie haben bereits von 15 Themen gewählt

Bearbeiten
Sie verfolgen dieses Thema bereits

Entfernen
Um "Meine AZ" nutzen zu können, müssen Sie der Datenspeicherung zustimmen.

Zustimmen
 
0 Kommentare
Bitte beachten Sie, dass die Kommentarfunktion unserer Artikel nur 72 Stunden nach Veröffentlichung zur Verfügung steht.
Noch keine Kommentare vorhanden.
merken
Nicht mehr merken
X

Sie haben den Inhalt der Merkliste hinzugefügt.