Justizposse um einen abgefahrenen Reifen

Wegen zu wenig Profil auf dem Vorderrreifen soll ein Mann 75 Euro Strafe bezahlen. Als er das nicht tut, fährt Justitia schweres Geschütz auf.
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Justiz-Streit um abgefahrene Reifen. Mit diesem Profil wäre das nicht passiert. (Symbolbild)
dpa Justiz-Streit um abgefahrene Reifen. Mit diesem Profil wäre das nicht passiert. (Symbolbild)

München - Alles fing im Oktober 2011 mit einer Verkehrskontrolle an. Der linke Vorderreifen des Wagens hat kaum mehr Profil. Der Fahrer soll zahlen. 75 Euro beträgt das Bußgeld.
Eine Bagatelle – doch was sich daraus entwickelt, wäre des Königlich bayerischen Amtsgerichts würdig.

Über Monate hinweg versucht die Polizei, wie die „SZ“ berichtete, immer wieder, mit dem Fahrer in Kontakt zu kommen. Doch erst kommt vom Kraftfahrtbundesamt die falsche Adresse, dann landet die behördliche Post beim Zwillingsbruder. Die Jagd nach dem Verkehrssünder beschäftigt schließlich sogar die Gerichte, das Finanzamt, die Staatsanwaltschaft München II und diverse Polizeidienststellen. Der Autofahrer soll schließlich sogar ins Gefängnis: Erzwingungshaft, weil er nicht zahlt.

Im Mai 2014 tauchen Fahnder mit einem Haftbefehl bei der Freundin des Gesuchten auf. Der Mann zahlt endlich die 75 Euro. Der Fall könnte damit erledigt sein.
Doch jetzt erstattet die Freundin Anzeige gegen die Polizisten wegen Nötigung und Hausfriedensbruch. Das Verfahren geht in eine neue Runde, wird schließlich eingestellt.

Die 75 Euro Bußgeld sind bezahlt, allerdings stehen noch 49,50 Gebühren aus. Man darf gespannt sein, wie sich der Fall entwickelt.

 

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