Justizministerin Merk fordert strengeres Stalking-Gesetz

Der Fall des festgenommenen mutmaßlichen Stalkers zeigt laut Bayerns Justizministerin Beate Merk, "wie weit Stalking gehen und welche Belastung es für die Opfer bedeuten kann".
dapd |
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Bayerns Justizministerin Beate Merk. (Archivbild)
Martha Schlüter Bayerns Justizministerin Beate Merk. (Archivbild)

Der Fall des mutmaßlichen Stalkers, der am Mittwoch festgenommen wurde, zeigt laut Bayerns Justizministerin Beate Merk, "wie weit Stalking gehen und welche Belastung es für die Opfer bedeuten kann".

München - Ein Stalker hat wochenlang einer 17-Jährigen nachgestellt und schließlich ihren Tod in einer Zeitungsanzeige verkündet – jetzt hat die Polizei einen Tatverdächtigen festgenommen. Gegen den 43-Jährigen wurde am Mittwoch Haftbefehl erlassen. Der Mann schweigt bislang zu den Vorwürfen, wie die Polizei am Donnerstag in München mitteilte.

Über mehrere Wochen hinweg soll er das Mädchen aus dem Münchner Vorort Ismaning mit SMS und E-Mails belästigt und massiv bedroht haben. Aufgrund einer besonders makabren Aktion schlug der Fall hohe Wellen: Vor einer Woche veröffentlichte der Stalker eine gefälschte Todesanzeige mit dem Namen der 17-Jährigen in der „Süddeutschen Zeitung“. Der Bayerische Rundfunk berichtete, dass es sich bei dem Verdächtigen um einen ehemaligen Kollegen der Jugendlichen handle, der mit ihr gemeinsam in einer Firma gearbeitet habe.

Das Motiv ist dem Bericht zufolge unklar. Um verschmähte Liebe gehe es vermutlich nicht, vielmehr habe sich der Stalker gezielt das Mädchen als Opfer von Quälereien ausgesucht, hieß es. Die Polizei bestätigte, dass der Tatverdächtige aus dem Umfeld seines Opfers komme.

Nach der Festnahme wurde am Mittwoch die Wohnung des 43-Jährigen durchsucht. Dabei stellten die Beamten umfangreiches Beweismaterial sicher. Dem Mann droht eine mehrjährige Haftstrafe. Bayerns Justizministerin Beate Merk (CSU) erklärte zu dem Fall: „Hier zeigt sich einer breiten Öffentlichkeit, wie weit Stalking gehen und welche Belastung es für das Opfer bedeuten kann.“

Deutlich werde zugleich, wie wichtig der neue Stalking-Paragraph sei, um strafrechtlich gegen solche Nachstellungen vorgehen zu können. Allerdings greife der Paragraph bislang nur, wenn eine Beeinträchtigung der Lebensführung des Opfers erwiesen sei. Die Ministerin forderte, diese Lücke zu schließen. 

 

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