Justiz-Panne: Müssen Münchens Mordprozesse neu aufgerollt werden?

Die Münchner Justiz hat ein Problem. Wegen eines Formfehlers kann es sein, dass mehrere Verfahren neu verhandelt werden müssen. Das entschied jetzt der Bundesgerichtshof.
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Justitia, die Göttin der Gerechtigkeit - das Symbol fürs Gericht. Die Waage soll zum Ausdruck bringen, dass Justitia stets wohlüberlegte Entscheidungen trifft.
David Ebener/dpa Justitia, die Göttin der Gerechtigkeit - das Symbol fürs Gericht. Die Waage soll zum Ausdruck bringen, dass Justitia stets wohlüberlegte Entscheidungen trifft.

Die Münchner Justiz hat ein Problem. Möglicherweise müssen mehrere große Strafverfahren neu verhandelt werden. Schuld ist ein Formfehler.

München - Am Münchner Landgericht gab es eine Panne, wegen der jetzt ein Prozess neu aufgerollt werden muss. Weitere könnten folgen. Der Grund: Die Schwurgerichtskammer hat über längere Zeit verhandelt und Urteile gefällt, ohne dafür die notwendige Grundlage zu haben. Denn vor solchen Verfahren muss im Vorfeld der sogenannte Geschäftsverteilungsplan formell beschlossen werden, der festlegt, welcher Richter wofür zuständig ist. So soll vermieden werden, dass ein bestimmter Richter für einen bestimmten Prozess ausgewählt wird - weil er möglicherweise für besonders milde oder besonders harte Strafen bekannt ist. Die Unabhängigkeit der Rechtsprechung solle gewährt bleiben, betonte der Bundesgerichtshof (BGH).

BGH hebt Urteil wegen versuchten Totschlags auf

Der BGH nämlich hat jetzt über den Formfehler geurteilt, nachdem ein Anwalt Revision nach einem Verfahren am Münchner Schwurgericht im Jahr 2015 eingelegt hatte. Der Anwalt, Adam Ahmed, hatte damals einen Mann verteidigt, der in einem Bordell drei Männer niedergestochen haben soll. Das Urteil gegen den Mann wegen versuchten Totschlags ist nun aufgrund der BGH-Entscheidung wieder aufgehoben. Der Fall wird nochmals verhandelt.

"Der Fehler ist gemacht worden", sagte die Sprecherin am Oberlandesgerichts, Barbara Stockinger, am Freitag - die Kammer habe ihn aber selbst bemerkt. Es sei auch nicht so, dass das Gericht ohne Geschäftsverteilungsplan gearbeitet habe, betonte sie. Es habe vielmehr nach dem Plan des Vorjahres weitergearbeitet. Es sei jedoch versäumt worden, dies formell zu beschließen. "Es stand von vorneherein fest, wer welches Verfahren bekommt, es fehlte nur der Beschluss."

Auch Strafen für zwei verurteilte Mörder könnten nicht rechtsgültig sein

Dass über den Fall der Messerstecherei in dem Bordell hinaus auch noch andere Fälle neu aufgerollt werden müssen, glaubt Stockinger nicht. Zwei Revisionen mit derselben Begründung seien bereits verworfen worden, weil die betreffenden Verteidiger die Besetzung des Gerichts nicht schon in der Verhandlung gerügt hatten - wie Adam Ahmed im Fall der Messerstecherei: ihm war der Formfehler im Verfahren 2015 schon aufgefallen, er hatte diesen bereits innerhalb der Verhandlung kritisiert und einen Befangenheitsantrag gegen den damaligen Richter Michael Höhne gestellt.

Anwalt Adam Ahmed möchte nun erreichen, dass auch andere Urteile in Frage gestellt werden. Die Süddeutsche Zeitung (SZ) berichtet, dass er derzeit die Möglichkeit der Wiederaufnahme einiger Verfahren prüft. Je nach Entscheidung der nächsten Instanz, könnten dann auch bereits verurteilte Mörder nochmal vor Gericht stehen. Beispielsweise ein Mann, der seine frühere Geliebte und die gemeinsame, knapp zwei Jahre alte Tochter bei einem Portugal-Urlaub ermordet hatte. Oder ein Mann, der in der Türkei seine Ex-Frau und deren Schwester bei einem Streit um Immobilien erstochen haben soll.

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