Jugendtrainer greift Buben in die Hose

Ein ehemaliger Jugendtrainer muss sich vor dem Amtsgericht verantworten, weil er Jugendlichen Marihuana gab. Die Vorwürfe der sexuellen Beleidigung wurden aus der Anklage gestrichen.
John Schneider |
X
Sie haben den Artikel der Merkliste hinzugefügt.
zur Merkliste
Merken
0  Kommentare
lädt ... nicht eingeloggt
Teilen  AZ bei Google News

München Die Meinungen über die Schwere der Straftaten geht offenbar auseinander. Die Staatsanwaltschaft wirft einem ehemaligen Jugendtrainer (49) neben der Weitergabe von Marihuana an Jugendliche in zwei Fällen auch eine sexuelle Beleidigung vor. Das Amtsgericht strich die beiden Vorfälle aus der Anklage. Der Prozess beginnt am Dienstag.

Was ist nach Meinung der Ermittler geschehen? Der FC Bayern feierte am 11. Mai 2013 die 23. Meisterschaft. Ein 15-Jähriger hatte bei dieser Feier bereits kräftig gebechert. In der Wohnung des Angeklagten sei dann weiter getrunken worden, bis der betrunkene Jugendliche einwilligte, bei dem Versicherungskaufmann Johannes C. (Name geändert) zu übernachten. Im Doppelbett habe der Jugendtrainer dann die Hand des Opfers genommen und an seine Penis geführt.

Zwei Wochen später ein zweiter Vorfall: Drei Jugendliche waren zu Besuch in der Wohnung des Trainers und tranken dort Bier und Wodka. Solange bis einer der drei so betrunken war, dass er sich bereit erklärte, sich ins Doppelbett des Trainers zu legen. Nur mit Boxershorts bekleidet.

Der Trainer legte sich dazu und begann den Jugendlichen an der Brust zu streicheln. Der Bub bekam Angst und reagierte nicht. Der Trainer nutzte das und griff dem Buben in die Shorts, berührte ihn am Penis. Der Jugendliche sprang auf und lief aus dem Zimmr.

Das Gericht hat die beiden Vorfälle aber aus der Anklage gestrichen. Der Tatbestand der sexuellen Beleidigung ist nicht erfüllt, glaubt der Richter. Die Staatsanwaltschaft legte dagegen Beschwerde ein.

Verhandelt wird ab Dienstag aber zumindest die Weitergabe von Marihuana an fünf Jugendliche. Das Gericht hofft nur einen Verhandlungstag zu brauchen.

Lädt
Anmelden oder registrieren

Zum Login
Zu meinen Themen hinzufügen

Hinzufügen
Sie haben bereits von 15 Themen gewählt

Bearbeiten
Sie verfolgen dieses Thema bereits

Entfernen
Um "Meine AZ" nutzen zu können, müssen Sie der Datenspeicherung zustimmen.

Zustimmen
 
0 Kommentare
Bitte beachten Sie, dass die Kommentarfunktion unserer Artikel nur 72 Stunden nach Veröffentlichung zur Verfügung steht.
Noch keine Kommentare vorhanden.
merken
Nicht mehr merken
X

Sie haben den Inhalt der Merkliste hinzugefügt.