Jugendlicher Schläger gesteht – Sein Opfer ist auf einem Auge blind

Wieder beschäftigt ein brutaler Überfall eines Jugendlichen auf einen Passanten die Münchner Justiz. Das Opfer eines 15-jährigen Hauptschülers ist auf einem Auge erblindet. Die Anklage lautet auf versuchten Mord.
von  Abendzeitung
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MÜNCHEN - Wieder beschäftigt ein brutaler Überfall eines Jugendlichen auf einen Passanten die Münchner Justiz. Das Opfer eines 15-jährigen Hauptschülers ist auf einem Auge erblindet. Die Anklage lautet auf versuchten Mord.

Der zur Tatzeit 15-jährige Jugendliche gestand am Montag vor dem Münchner Landgericht die Tat vom vergangenen Oktober, wie sein Verteidiger über die Aussage seines Mandanten berichtete. Wegen der Jugend des Angeklagten und seiner mitangeklagten mutmaßlichen Komplizen wurde unter Ausschluss der Öffentlichkeit verhandelt. Der Hauptschüler muss sich wegen versuchten Mordes verantworten. Vier Mittäter stehen wegen versuchten schweren Raubes vor Gericht.

Der Hauptangeklagte gab zu, den Mann im vergangenen Oktober in Schongau durch einen heftigen Schlag mit einer Holzstange schwer verletzt zu haben. Er habe den 54-Jährigen aber nicht am Kopf treffen wollen, sagte sein Anwalt.

Die Jugendlichen hatten nach Angaben der Verteidigung am 11. Oktober 2009 bei einem Einbruch in ein Gartenhäuschen keine Beute gemacht und vergeblich versucht, einen Zigarettenautomaten aufzubrechen. Danach hätten sie sich zu dem Überfall entschlossen.

Der Hauptangeklagte bewaffnete sich mit dem abgesägten Stiel eines Rechens. Er habe von dem Passanten Geld verlangt und seiner Forderung mit einem Schlag Nachdruck verliehen. Der Treffer am Kopf des Mannes sei nicht beabsichtigt gewesen. Seine Freunde liefen der Verteidigung zufolge davon, als ihnen die Intensität der Tat klar geworden sei.

Der 54-Jährige ist infolge seiner Hirnverletzung auf dem rechten Auge erblindet. Er nimmt am Prozess als Nebenkläger teil. Im Sitzungssaal sind auch Angehörige der Angeklagten. Gegen sie wird voraussichtlich an fünf Tagen verhandelt. (dpa)

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