Jugendgericht München: Mann (20) nach tödlichem Radlerunfall verurteilt

Ein 19-Jähriger kommt am Nockherberg mit seinem Auto ins Schleudern und verletzt einen Radler tödlich. Das Jugendgericht verurteilt ihn wegen fahrlässiger Tötung zu 1.800 Euro Geldstrafe und einem Monat Fahrverbot.
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Der heute 20-Jährige wurde nach Jugendstrafrecht verurteilt.
dpa Der heute 20-Jährige wurde nach Jugendstrafrecht verurteilt.

Ein 20-Jähriger kommt am Nockherberg mit seinem Auto ins Schleudern und verletzt einen Radler tödlich. Das Jugendgericht verurteilt ihn wegen fahrlässiger Tötung zu 1.800 Euro Geldstrafe und einem Monat Fahrverbot.

München - Das Jugendgericht hat einen heute 20-Jährigen aus Dachau wegen fahrlässiger Tötung nach Jugendstrafrecht zu einer Geldauflage von 1.800 Euro und einem Monat Fahrverbot verurteilt. Der junge Mann hatte im Juli 2016 am Nockherberg bei regennasser Fahrbahn die Kontrolle über sein Auto verloren und einen Radler tödlich verletzt.

Der Versicherungskaufmann war am 13. Juli 2016 am Nockherberg unterwegs, er befuhr die rechte der beiden Spuren, auf der sich auch die Trambahngleise befinden. Zeitgleich fuhr das Opfer mit seinem Rad schräg rechts vor dem 20-Jährigen am rechten Fahrbahnrad.

In einer Rechtskurve verlor der Verurteilte auf den regennaßen Straßenbahnschienen die Kontrolle über seinen Ford Fiesta, kam ins Schleudern, drehte sich um 180 Grad und traf den Fahrradfahrer mit seiner linken Fahrzeugseite. Dieser wurde auf den Gehweg geschleudert und blieb bewusstlos liegen. Er hatte sich bei dem Sturz trotz eines Helmes ein schweres Schädel-Hirntrauma zugezogen und verstarb aufgrund seiner Kopfverletzungen drei Tage später im Krankenhaus. Vor Gericht stellte ein Sachverständiger sein Gutachten vor.

Keine Erfahrung mit Trambahnschienen

Demzufolge war der 20-Jährige mit 37 Kilometern pro Stunden unterwegs. Angesichts der Witterungsverhältnise und der Kurvenfahrt war dies allerdings zu schnell. Wäre er mit einer Geschwindigkeit von maximal 30 km/h gefahren, wäre es nicht zum Ausbrechen des Fahrzeugs gekommen. Dies hätte der Angeklagte erkennen müssen, so das Fazit des Sachverständigen. "Ich hatte noch nicht so viel Erfahrung im Straßenverkehr. Zumal ich auch aus Dachau komme und da gibt es keine Trambahnschienen. Ich war erst ein paar Mal mit dem Auto nach München gefahren, weil ich da arbeite. Ich habe den Fahrradfahrer schon bemerkt, also ich habe ihn gesehen. Ich habe schon versucht, langsam zu fahren. Aber in dem Moment habe ich es falsch eingeschätzt. Es tut mir wahnsinnig leid, aber ich kann es nicht mehr rückgängig machen, auch wenn ich das gerne würde", erklärte der einsichtige junge Mann in der Sitzung.

Der zuständige Richter verurteilte ihn nach Jugendstrafrecht, weil Reifeverzögerungen nicht ausgeschlossen werden konnten. Zur Höhe der Ahndung stellte er fest: "Weiterhin muss ganz besonders Berücksichtigung finden, dass der Angeklagte lediglich leicht fahrlässig gehandelt hat. Er hat sich an sich regelkonform verhalten, indem er die zulässige Geschwindigkeit beachtet hat. Lediglich in der konkreten Situation wäre es erforderlich gewesen, die Geschwindigkeit weiter zu drosseln und sich an die Verkehrs- und Wetterverhältnisse anzupassen."

Aus erzieherischen Gründen wurden eine Geldauflage von einem Monatsgehalt und daneben "als Besinnungsfunktion" ein Fahrverbot von einem Monat verhängt. Das Urteil vom Mai diesen Jahres ist rechtskräftig.

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