Joseph Vilsmaiers Produzent muss nicht zahlen

Der Produzent des berühmten Erfolgsregisseur Joseph Vilsmaier siegte im Streit um den Film "Nanga Parbat" vor dem Münchner Landgericht. Er muss keine 230.000 Euro an einen konkurrierenden Filmproduzenten bezahlen.
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Bei der Werbung für den Film "Nanga Parbat": Joseph Vilsmaier und Bergsteigerlegende Reinhold Messner.
dpa Bei der Werbung für den Film "Nanga Parbat": Joseph Vilsmaier und Bergsteigerlegende Reinhold Messner.

München - Der Produzent des berühmten Erfolgsregisseur Joseph Vilsmaier siegte im Streit um den Film "Nanga Parbat" vor dem Münchner Landgericht. Er muss keine 230.000 Euro an einen konkurrierenden Filmproduzenten bezahlen.

Er hat schon erfolgreichere Filme gemacht. Joseph Vilsmaiers Bergsteiger-Drama „Nanga Parbat“ über die Geschichte der Brüder Reinhold und Günther Messner lockte bislang nur 235.000 Menschen in die Kinos. Der Erfolgsregisseur („Rama dama“, „Stalingrad“, „Schlafes Bruder“, „Comedian Harmonists“) ist andere Zahlen gewohnt. Und doch gibt es Streit um den kleinen Kuchen. Eine Münchner Filmproduzent hat geklagt, weil ihm seiner Meinung nach 230000 Euro Garantiesumme aus seinen Verträgen zustehe. Das Landgericht sah das nicht so, wies seine Klage gegen Vilsmaiers Produzenten jetzt ab. Joseph Vilsmaiers trat in dem Rechtsstreit als Zeuge auf.

Ärger wegen Pressefotografen

Und berichtete unter anderem, dass er nur unverbindlich mit dem Kläger ins Gespräch gekommen war. Zwar sei man dann später auch geschäftlich in Kontakt gewesen, der Produzent sollte Investoren für den Film interessieren, aber das habe dieser dann nicht geschafft. Stattdessen habe es Ärger gegeben, weil der Kläger zum Abflug des Filmteams einen Pressefotografen mitgebracht habe. Vilsmaier fand schließlich selber einen Geldgeber. Der Kläger fühlte sich danach ausgebootet. Es kam zum Bruch mit dem Regisseur. Auf einen Vergleich ließen sich die Parteien nicht ein. Die 21. Zivilkammer des Landgerichts musste den Fall entscheiden. Jetzt steht der klagende Filmproduzent zunächst mit leeren Händen da.

Doch er will nicht klein beigeben. Das Landgericht habe wichtige Beweise nicht richtig gewürdigt. Er kenne Vilsmaier seit 20 Jahren, was die Vorausetzung für die Gültigkeit der Verträge gewesen sei. Ein Berufungsgericht soll das nun prüfen.

jot

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