Jopie Heesters und der Schatten der NS-Zeit

Die niederländische Heimat boykottierte Heesters. Sie nahmen ihm übel, dass er beim gleichgeschalteten deutschen Film unter der Hitler-Diktatur Karriere gemacht hatte.
dapd |
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Die niederländische Heimat boykottierte Heesters. Sie nahmen ihm übel, dass er beim gleichgeschalteten deutschen Film unter der Hitler-Diktatur Karriere gemacht hatte.

München/Berlin - Erst im Alter von 104 Jahren war Johannes Heesters erstmals seit 44 Jahren wieder in seiner niederländischen Heimat aufgetreten. Das Verhältnis zwischen seinen Landsleuten und ihm war bis zuletzt problembehaftet. Sie nahmen ihm übel, dass er beim gleichgeschalteten deutschen Film unter der Hitler-Diktatur Karriere gemacht hatte.

Heesters litt unter den Vorwürfen. „Im Herzen bin ich Holländer“, sagte er mit 100 Jahren. Über seine Arbeit in Deutschland während der NS-Zeit sagte er einmal: „Ich wurde als Schauspieler engagiert, aber ich habe nie politische Filme gedreht.“

Im Frühjahr 2011 war das erneut ein Thema: Heesters war am 12. April in Berlin zum Bankett des Bundespräsidenten Christian Wulff zu Ehren der niederländischen Königin Beatrix eingeladen, wurde aber wieder ausgeladen.

In den Niederlanden wurde Heesters boykottiert. Bei einem Auftritt 1964 in Amsterdam wurde er ausgebuht und von der Bühne gejagt. Am 16. Februar 2008 trat Heesters in seiner Geburtsstadt Amersfoort auf. Er sang vor 800 Menschen im De Flint-Theater. Draußen protestierten etwa 50 Demonstranten dagegen, und das Publikum musste Sicherheitsvorkehrungen über sich ergehen lassen.

„Anhaltspunkte für einen Auftritt“

Das Landgericht Berlin verhandelte im November 2008 über eine Klage von Heesters gegen den Berliner Autor Volker Kühn. Dieser sagte in dem Hörbuch „Hitler und die Künstler – Mit den Wölfen geheult“, Heesters sei 1941 im Konzentrationslager Dachau vor der SS aufgetreten. Diese Äußerung hatte Kühn schon 1978 getan.

Heesters bestritt nicht, das KZ besucht, wohl aber, dabei vor der SS gesungen zu haben. In der Vergangenheit hatte er erklärt, „dass ich mich für diesen von den Nazis vorgeschriebenen Besuch, auch wenn ich keinerlei Chance hatte, mich diesem zu entziehen, abgrundtief schäme“.

Das Gericht wies Heesters Klage ab. Der Vorsitzende Richter erklärte, es gebe „gewisse Anhaltspunkte für einen Auftritt“. Der damals 105-Jährige legte Berufung ein. Im April 2010 wurde der Rechtsstreit beigelegt. Volker Kühn sagte vor dem Berliner Kammergericht, er sei weiterhin davon überzeugt, dass Heesters in Dachau aufgetreten sei, werde ihn aber künftig nicht mehr als Lügner bezeichnen, wenn er einen solchen Auftritt bestreite. Daraufhin hätten beide Seiten den Streit für erledigt angesehen.

 

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