Jetzt kommt das Alkoholverbot in der S-Bahn

Wer uneinsichtig ist, kann von der Beförderung ausgeschlossen werden: In der Münchner S-Bahn ist das Trinken von Alkohol ab 11. Dezember verboten.
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Zur Wiesn und dann in der S-Bahn schon gemütlich mit einer Halben vorglühen? Künftig verboten. Im gesamten MVV-Gebiet gilt künftig Alkoholverbot.
dapd/Petra Schramek (Fotomontage) Zur Wiesn und dann in der S-Bahn schon gemütlich mit einer Halben vorglühen? Künftig verboten. Im gesamten MVV-Gebiet gilt künftig Alkoholverbot.

München - In der Münchner S-Bahn ist das Trinken von Alkohol ab 11. Dezember verboten. Damit reagiere die Bahn „auf den mehrfach von Fahrgästen geäußerten Wunsch“ und wolle „das subjektive Sicherheitsempfinden“ verbessern, sagte der Geschäftsleiter der S-Bahn München, Bernhard Weisser, am Donnerstag. Um die Kontrolle des Verbots kümmern sich Bahn-Mitarbeiter und die Bundespolizei gemeinsam. Wer sich bei Hinweisen uneinsichtig zeigt, kann von der Beförderung ausgeschlossen werden. Eine Geldstrafe ist nicht vorgesehen. In Münchner U-Bahnen, Trambahnen und Bussen gilt das Alkoholverbot bereits seit Mitte 2009.

 

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