Jetzt gibt's einen Friedhofs-Knigge
Weil immer mehr Münchner auf den Ruhestätten grillen, radln und Party feiern, handelt jetzt die Stadt - was gilt auf den Friedhöfen?
Maxvorstadt - Die Vögel zwitschern, die Sonne scheint zwischen großen, alten Bäumen auf die grüne Wiese. Alle paar Meter hat jemand eine Picknickdecke ausgebreitet, liest ein Buch oder sonnt sich. Auf den Wegen drehen Jogger ihre Runden. Dieses Freizeitidyll ist aber kein Park – es ist ein Friedhof. Der Alte Nördliche Friedhof in der Maxvorstadt. Genau das ist das Problem.
Friedhofsbehörde und Bezirksausschuss starten deshalb eine Informationskampagne. Man will das Bewusstsein der Bürger schärfen und für angemessenes, pietätvolles Verhalten werben.
Vor allem am Wochenende und an lauen Sommerabenden kann man hier Szenen beobachten, die mit Friedhofsruhe nichts zu tun haben. Jugendliche feiern Partys mit Grill, Bier und Ghettoblaster. Sonnenanbeter bräunen sich wenig prüde zwischen den Grabsteinen.
„Vielen ist nicht bewusst, dass sie sich auf einem Friedhof und nicht in einem Park befinden“, sagt Kriemhild Pöllath-Schwarz, die Leiterin der Städtischen Friedhöfe München. „Andere wissen schlichtweg nicht, wie man sich auf einem Friedhof verhält.“
Zwar ist der Alte Nördliche Friedhof seit 1939 stillgelegt, doch ein Friedhof bleibt er. Einer, der unter Denkmal- und Naturschutz steht.
Das Areal soll aber als Freizeit- und Erholungsraum erhalten bleiben. „Das ist die einzige größere zusammenhängende Grünfläche in der Maxvorstadt“, sagt BA-Mitglied Andreas Art. „Wir befinden uns da in einem Spannungsfeld“, sagt Pöllath-Schwarz.
Nun gibt es Info-Flyer, an den Eingängen des Friedhofs wurden Informationstelen aufgestellt. Ganz bewusst hat man sich gegen Verbote entschieden: „Wir zählen auf die Einsicht und das Verständnis der Münchner“, sagt Art.
Das geht: Joggen auf den Wegen und Verweilen auf den Rasenflächen.
Das geht nicht: Sportarten wie Slacklinen, Ballspiele und Herumklettern auf den Grabsteinen.
Laute Musik, Grillen, Picknicken, Alkoholgenuss und Festlichkeiten, wie Kindergeburtstage und Partys.
Sonnenbaden in unangemessener Kleidung.
Radlfahren und Hunde sind hier, wie auf allen städtischen Friedhöfen, nicht erlaubt.
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