Ist Fack Ju Göhte vulgär? Markenamt muss erneut entscheiden

Die Macher von "Fack Ju Göhte" können weiter hoffen: Das EU-Markenamt müsse sich erneut mit der Markenanmeldung befassen, urteilte der Europäische Gerichtshof am Donnerstag in Luxemburg.
von  dpa
Die Richter des Europäischen Gerichtshofs in Luxemburg entscheiden in einem jahrelangen Rechtsstreit, ob "Fack ju Göhte" in der EU als Markenzeichen eingetragen werden darf. (Archivbild)
Die Richter des Europäischen Gerichtshofs in Luxemburg entscheiden in einem jahrelangen Rechtsstreit, ob "Fack ju Göhte" in der EU als Markenzeichen eingetragen werden darf. (Archivbild) © Ursula Düren/dpa

Luxemburg/München - "Fack ju Göhte" - ist der Titel der erfolgreichen Filmtrilogie mit Elyas M'Barek, Karoline Herfurth, Max von der Groeben und Jella Haase vulgär oder gar beleidigend? Mit dieser Frage hat sich am heutigen Donnerstag das höchste Gericht der Europäischen Union beschäftigt.

Fakt ist: Die Macher der erfolgreichen Filmreihe "Fack Ju Göhte" können nach jahrelangem Rechtsstreit doch noch auf die Zulassung des Filmtitels als Marke in der EU hoffen. Das EU-Markenamt müsse sich erneut mit der Markenanmeldung befassen, urteilte der Europäische Gerichtshof in Luxemburg.

In ihrer vorherigen Entscheidung habe die EU-Behörde nicht ausreichend berücksichtigt, dass "Fack Ju Göhte" von der deutschsprachigen breiten Öffentlichkeit offenbar nicht als moralisch verwerflich wahrgenommen worden sei (Rechtssache C-240/18 P).

Constantin Film wollte "Fack ju Göhte" schon 2015 schützen lassen

Die "Fack Ju Göhte"-Trilogie um Aushilfslehrer Zeki Müller und seine Chaotenklasse war ein Riesenerfolg. Die Filme lockten deutlich mehr als 20 Millionen Zuschauer in die Kinos.

Das Münchner Unternehmen Constantin Film GmbH wollte sich den Titel seiner Filme schon 2015 als Marke in der EU schützen lassen - etwa für Schmuck, Schreibwaren und Spiele. Das EU-Markenamt EUIPO lehnte das jedoch ab und begründete dies damit, dass deutschsprachige Verkehrskreise in den Wörtern "Fack Ju" den vulgären und anstößigen englischen Ausdruck "fuck you" (deutsch: fick dich) erkennen würden.

Constantin Film klagte dagegen vor dem EU-Gericht, das dem EUIPO 2018 Recht gab. Diese Entscheidung hob der EuGH nun auf.

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