Ist er (1,70 Meter) wirklich zu klein für eine Partnerin?

Das behauptet die Partnervermittlung, die Harald K. (58) engagiert hat. Deshalb verlangt der Mann sein Geld zurück und zieht vor Gericht. Die Einzelheiten eines skurrilen Falles.
Verena Kemmer |
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Zu klein, zu alt, zu wenig beschäftigt? Harald K. klagt gegen eine Partnervermittlung.
V. Kemmer Zu klein, zu alt, zu wenig beschäftigt? Harald K. klagt gegen eine Partnervermittlung.

München - "Ich möchte noch unbedingt Kinder und suche die Richtige zum Verlieben", sagt Harald K. (Name geändert). Und weil der Wunsch so groß ist, wandte sich der Immobilienverwalter an eine Partnervermittlung. Statt Herzklopfen hat er Ärger mit der Agentur, die ihm seine Herzensdame vermitteln sollte. So beginnt der Frühling für Harald K. nicht frisch verliebt, sondern auf der Klagebank in der Pacellistraße.

Was war passiert? Im Sommer 2012 wandte sich Harald K. an eine Partnervermittlung mit Sitz in Nürnberg und München. Für rund 3000 Euro sagten ihm die Agentur zu, eine passende Frau für ihn finden zu wollen. Die neue Flamme sollte zwischen 35 und 42 Jahre alt sein und – so wie er – dringend Kinder wollen. Abgemacht wurde, dass ihm maximal drei Frauen vermittelt werden, klappt es mit der ersten Dame, fallen die anderen zwei weg.

Kurz nach Vertragsabschluss bekam Harald K. zwei Vorschläge von der Vermittlung. Die erste Dame wohnte in Augsburg und war 30 Jahre alt. „Das war mir eigentlich schon viel zu jung“, sagt er. Weil die Frau ihm zudem mitteilte, dass sie inzwischen einen Partner gefunden habe, wurde nichts daraus.

Dann schlug ihm die Agentur eine weitere Frau vor, aus Sachsen-Anhalt. Um sie zu treffen, fuhr Harald K. mehrere Hundert Kilometer Richtung Norden. „Die Dame war sehr sympathisch und attraktiv. Aber auch sie stellte sich als Fehlbesetzung heraus, weil sie keine Kinder wollte“, sagt er.

Weil beide Damen nicht dem entsprachen, was Harald K. gesucht hatte, beschwerte er sich. Schriftlich ließ die Vermittlung wissen: „Nun muss Ihnen beim Ablauf der Vermittlung doch klar sein, dass die vorgemerkten Damen nicht auf eine Vermittlung mit Ihnen warten“. Und: „Ihre persönliche Situation ist Ihnen bestens bekannt und die sich daraus ergebenden Schwierigkeiten bei einer Vermittlung (...) Die Damen haben uns ausdrücklich darauf hingewiesen, bei neuen Partnervorschlägen auf eine Größe ab 1,75 bis 1,80 Meter und aktiv im Berufsleben stehend zu achten (...)“, so die Agentur.

Das war zu viel für Harald K., er wollte den Vertrag kündigen und sein Geld zurück. „Ich bin 1,70 Meter groß, weder hässlich noch irgendwie behindert und habe eine normal schlanke Figur. Ungebildet bin ich auch nicht. Ich habe früher viel gearbeitet und kann es mir als Immobilienverwalter mittlerweile leisten, nicht mehr täglich ins Büro zu gehen“, sagt er empört.

Die Vermittlung sieht ihren Auftrag hingegen als erfüllt an. Das Urteil steht noch aus, Mitte Juli soll neu verhandelt werden. Harald K. gibt die Hoffnung auf die große Liebe aber nicht auf. „Vielleicht findet sich noch ja doch noch eine nette, attraktive Dame. Es wäre schön, wenn sie ihr eigenes Geld verdient, es ist aber nicht zwingend notwendig“.

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