Israelitische Kultusgemeinde München verklagt Ex-Vizepräsidenten

Ein Riss geht durch die jüdische Gemeinde Münchens. Grund ist ein Facebook-Eintrag des ehemaligen Vizepräsidenten der Israelitischen Kultusgemeinde (IKG), Michael Fischbaum. Der machte im Oktober 2017 auf diese Weise öffentlich, was er gerüchteweise gehört hatte. Dass ein wohlhabendes Mitglied aus der Gemeinde ausgetreten sei, um sich die Bekenntnissteuer zu sparen. Ein Jahr später habe es aber wieder eintreten wollen.
Austritt aus Gemeinde, um Bekenntnissteuer zu sparen?
Mit dem Segen des IKG-Vorstandes? An den Gerüchten war was dran. Tatsächlich hatte der IKG-Vorstand mit zwei wohlhabenden Mitgliedern der Gemeinde vertraglich vereinbart, dass seitens der IKG bei den beiden Unternehmern auf Eintreibung der Bekenntnissteuer (vergleichbar mit der christlichen Kirchensteuer) für das Jahr 2017 verzichtet wird. Das ist unstrittig. Die Mitglieder spendeten der IKG 1,6 Millionen Euro für den Bau einer IKG-Stadtteil-Synagoge in der Possartstraße und die politische Arbeit der Gemeinde. Und sparten sich so wohl viel Geld.
Michael Fischbaum, selber ein erfolgreicher Unternehmer, ist darüber „moralisch empört“. Die IKG sei nicht so wohlhabend, um auf diese Weise auf Bekenntnissteuer verzichten zu können. Der kleine Mann bezahle die acht Prozent, der erfolgreiche Unternehmer nicht? Der Ex-Vizepräsident fürchtet, dass diese Art der Bekenntnissteuer-Vermeidung unter den reichen Mitgliedern der Gemeinde Schule machen könnte.
IKG: Unterlassung gegen Ex-Vorstand Fischbaum
Fischbaum machte seiner Entrüstung per Facebook Luft. Doch die IKG ließ sich das nicht gefallen und erwirkte beim Landgericht eine Verfügung auf Unterlassung einer Passage des Textes. Verstößt Fischbaum dagegen, droht ein Ordnungsgeld von 250.000 Euro. Der Ex-IKG-Vorstand nahm diese Passage in der Folge von seiner Facebook-Seite. Aber die Sache ließ ihm keine Ruhe und er legte seinerseits Widerspruch ein.
Gestern kommt es am Landgericht zum Showdown. Michael Fischbaum erscheint persönlich, der IKG-Vorstand ist durch Peter Guttmann vertreten. Das Gericht stellt in der Verhandlung klar, dass der Widerspruch Fischbaums Erfolg haben könnte.
Die Textpassage bei Facebook sei durch die Meinungsfreiheit gedeckt, so die Richter. Der Grund fürs Umdenken: Fischbaum kann eidesstattliche Versicherungen von zwei Quellen aus dem IKG-Vorstand vorweisen.
Allerdings stellt das Gericht auch klar, dass man zwar unterschiedlicher Meinung über den Ein- und Austritt eines Mitglieds sein könne, dass es aber unstrittig sei, dass die Spendengelder ans IKG gegangen seien und nicht etwa in dunklen Kanälen verschwunden sind.
Eine gemeinsame Erklärung, die das richtigstellt und die Vorgänge noch transparenter macht, könnte den Konflikt heilen. Wenn das nicht klappt, wird die Sache am 7. September von den Richtern entschieden.