Isoliertes Trio oder Terror-Netzwerk?

War der "Nationalsozialistische Untergrund" nur das Trio um Beate Zschäpe oder war er ein Netzwerk aus mehreren Zellen? Diese Frage sorgt für Streit in München.
von  dpa
Beratung mit den Anwälten. Beate Zschäpe am Dienstag im Oberlandesgericht.
Beratung mit den Anwälten. Beate Zschäpe am Dienstag im Oberlandesgericht. © dpa

München – Beim NSU-Prozess haben Nebenkläger und Bundesanwaltschaft erneut darüber gestritten, ob der "Nationalsozialistische Untergrund" ein isoliertes Trio war oder zu einem größeren Terror-Netzwerk gehörte. Die Anklagebehörde wandte sich am Dienstag gegen mehrere Anträge, mit denen die Nebenkläger die Beteiligung von Unterstützern vor Ort an den zehn Morden und zwei Sprengstoffanschlägen beweisen wollen.

So widersprach Oberstaatsanwältin Anette Greger der Forderung, Mitglieder der militanten Gruppe "Combat 18" in Dortmund als Zeugen zu laden. Es gebe "keine konkreten Anhaltspunkte", dass diese Gruppe Kontakt zum NSU hatte. "Die Aufklärung der Dortmunder Strukturen kann nicht zur Aufklärung der angeklagten Straftaten führen", sagte sie.

Dem widersprachen einige Nebenkläger, die die Angehörigen der Opfer vertreten. Rechtsanwalt Sebastian Scharmer verwies auf die aktenkundige Aussage eines Dortmunder Neonazis. Dieser habe in einer Polizeivernehmung erklärt, er könne die Herkunft zweier Pistolen des NSU klären. Er müsse deshalb als Zeuge geladen werden. Rechtsanwalt Yavuz Narin sagte, es bestehe der Verdacht, dass das NSU-Trio selber eine "Combat 18"-Zelle gewesen sei. "Combat 18" gelte als bewaffneter Arm der "Blood & Honour"-Bewegung.

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Zuvor hatte das Oberlandesgericht München erneut das NSU-Bekennervideo auf einer Leinwand im Verhandlungssaal vorgeführt, außerdem zwei frühere Versionen des Videos, die auf Festplatten in der ausgebrannten Wohnung des Trios in Zwickau gefunden wurden. Die Hauptangeklagte Beate Zschäpe verbarg ihr Gesicht hinter ihren Haaren, als die Videos liefen.

Anlass für die neuerliche Vorführung war eine schriftliche Auswertung aller darin enthaltenen Aussagen als eingeblendeter Text oder gesprochenes Wort. Das Gericht hatte diese Auswertung bei der Bundesanwaltschaft in Auftrag gegeben. Die Videos zählen zu den wichtigsten Beweisstücken im NSU-Prozess. Sie enthalten Material, das nach Überzeugung der Behörden nur die Täter besitzen konnten, darunter Fotos von mehreren Tatorten.

Am Morgen hatte das Gericht einen inzwischen pensionierten Kripo-Ermittler angehört, der Zschäpe vor 18 Jahren in Jena vernommen hatte. Er erinnerte sich daran nur vage, wisse aber noch, dass es damals um eine Puppe mit einem Judenstern gegangen sei, die Unbekannte an einer Autobahnbrücke aufgehängt hatten.

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