Islamistischer Krieger in München vor Gericht

Ein 27-jähriger Münchner soll als „Soldat Syriens“ gekämpft haben. Am Montag beginnt der Prozess gegen Harun P im Münchner Justizzentrum. Was ihm die Ermittler vorwerfen.
John Schneider |
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Hier soll Harun P. mitgekämpft haben: Das zerstörte Gefängnis von Aleppo.
Foto: EPA/SANA HANDOUT/dpa Hier soll Harun P. mitgekämpft haben: Das zerstörte Gefängnis von Aleppo.

München - 89 Journalisten haben sich für den Prozess gegen den mutmaßlichen Islamisten Harun P. (27) angesagt. Der Pariser Anschlag auf das Satire-Maragazin „Charlie Hebdo“ wieder auf die Tagesordnung gehievt. Die Verhandlung des 7. Strafsenats des Oberlandesgerichts unter dem Vorsitz von Richter Manfred Dauster findet unter verschärften Sicherheitskontrollen im Justizzentrum statt.

Bis zu seiner Ausreise lebte der 27-jährige Harun P. in München.

Das wird ihm von den Ermittlern vorgeworfen:

Er habe sich bereits hier radikalisiert und schließlich den Entschluss gefasst, ins Kampfgebiet Syrien zu reisen.
Dort habe er selbst am bewaffneten Jihad teilnehmen wollen. Er soll sich einer terroristischen Vereingung angeschlossen haben. Von Oktober 2013 bis zu seiner Festnahme am 1. April 2014 sei Harun P. Mitglied von Junud al-Sham („Soldaten Syriens“) gewesen. Er soll versucht haben, seine Vorgesetzten zu einem Mord anzustiften.

Weil ihn eine 16-Jährige ohne Maske gesehen hatte, schlug er seinen Vorgesetzten vor, die junge Frau zu töten. Er fürchtete, sie könnte ihn bei ihrer Rückkehr nach Deutschland verraten. Doch der Vorschlag wurde abgelehnt.

Er soll eine staatsgefährdende Gewalttat vorbereitet haben.
Harun P. ließ sich von den Islamisten in einem Bergdorf an der Waffe ausbilden, lebte dort mit anderen im „deutschen Haus“. Die Terroristen statteten ihn mit Schnellfeuergewehr, halbautomatischer Waffe und Handgranate aus. Er leistete für sie nach Überzeugung der Ermittler Wachdienste und nahm an Erkundungseinsätzen teil.

Lesen Sie hier: Richter trägt Sultan-T-Shirt

Er soll gemeinschaftlich Menschen getötet haben.
Im Februar 2014 war Harun P. nach Ansicht der Generalbundesanwaltschaft einer von 1600 Jihadisten, die das staatliche Zentralgefängnis in Aleppo angriffen. Bei den Kämpfen waren mindestens zwei Regierungssoldaten und fünf Gefängnisinsassen getötet worden.

Im März 2014 entschloss sich Harun P. nach Deutschland zurückzukehren. Er wurde am Prager Flughafen festgenommen und zwei Wochen später nach Deutschland überstellt. Für den Prozess wurden 13 Verhandlungstage angesetzt.

Ein Urteil soll demnach am 23. April verkündet werden.

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