Isarhang: Sieg für Naturschutz
MÜNCHEN Böse Schlappe für die Stadt München: Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) hat entschieden, dass die beabsichtigten Baumaßnahmen zur Hangsicherung „Oberes Isartal” mindestens bis zum Vorliegen einer naturschutzrechtlichen Verträglichkeitsprüfung gestoppt werden müssen. Gegebenenfalls muss der Bund Naturschutz beteiligt werden.
Die Stadt möchte am südöstlichen Isarufer den Hang mit Steinschlagschutzzäunen, Felsübernetzungen und Betonunterfangungen sichern, ohne eine Verträglichkeitsprüfung durchzuführen. Dagegen hatte der Bund Naturschutz geklagt und ein naturschutzrechtliches Zulassungsverfahren gefordert.
Vor dem Verwaltungsgericht München hatten die Naturschützer bereits in erster Instanz Erfolg gehabt. Jetzt wies der VGH auch die Beschwerde der Stadt dagegen zurück.
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