IS-Rückkehrerin erhebt schwere Vorwürfe gegen Münchner Gericht

Eine IS-Rückkehrerin hat am Mittwoch während ihres Prozesses schwere Vorwürfe gegen das Gericht erhoben. An ihr solle ein Exempel für die Menschenrechtsverletzungen des IS statuiert werden, so ihr Vorwurf.
von  dpa/AZ
Das Gerichtsgebäude für das Amtsgericht, das Landgericht I und II in München, das Oberlandesgericht und die Staatsanwaltschaft in der Nymphenburger Straße.
Das Gerichtsgebäude für das Amtsgericht, das Landgericht I und II in München, das Oberlandesgericht und die Staatsanwaltschaft in der Nymphenburger Straße. © Sven Hoppe/dpa

München - Im Prozess gegen eine IS-Rückkehrerin und mutmaßliche Terroristin vor dem Oberlandesgericht München hat die Angeklagte Jennifer W. schwere Vorwürfe erhoben. "Der vielzitierte Satz 'Im Zweifel für den Angeklagten' kam in meinem Fall nicht zum Tragen", sagte die 30-Jährige am Mittwoch in ihrem Schlusswort.

An ihr solle offenbar ein Exempel statuiert werden für alles Unrecht, das unter der Terrororganisation Islamischer Staat (IS) geschehen sei. Die Frau aus Lohne in Niedersachsen bestritt insbesondere, für den Tod einer fünfjährigen Jesidin im Sommer 2015 im Irak verantwortlich zu sein, die als Sklavin festgehalten wurde. Das Urteil wird am 25. Oktober erwartet.

Bundesanwaltschaft forderte lebenslange Haft

Die Frau folgte der Linie ihrer Verteidiger. Diese hatten Ende September in ihren Plädoyers eine maximal zweijährige Haftstrafe gefordert. Ihre Mandantin dürfe nur wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung verurteilt werden, hatte Anwältin Seda Basay-Yildiz erklärt.

Die Bundesanwaltschaft dagegen hatte eine lebenslange Haftstrafe verlangt - unter anderem wegen Versklavung mit Todesfolge, der Mitgliedschaft in einer Terrororganisation und Kriegsverbrechen.

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