IS-Prozess in München: Angeklagte will Verteidiger loswerden

München - Im Prozess gegen die mutmaßliche IS-Terroristin Jennifer W. aus dem Kreis Vechta hat die Angeklagte beantragt, ihren Pflichtverteidigern das Mandat zu entziehen. Sie müsse befürchten, dass wegen eines laufenden Ermittlungsverfahrens gegen die Anwälte eine "sachgerechte Verteidigung nicht mehr gesichert" sei, teilte sie am Freitag in einem Antrag an das Oberlandesgericht München mit. Über den Antrag entscheidet der Strafsenat frühestens am 6. Februar.
Weiterer IS-Prozess: Verfahren gegen Rechtsanwälte
Hintergrund ist ein Verfahren gegen Rechtsanwalt Ali Aydin und dessen Kollegin Seda Basay-Yildiz. Ihnen wird vorgeworfen, im Rahmen des Prozesses illegalerweise aus einem Islamismusverfahren vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf zitiert zu haben, in dem sie ebenfalls als Pflichtverteidiger tätig sind. Basay-Yildiz hatte in der vergangenen Woche mitgeteilt, die Anwälte müssten nun eigentlich schweigen und könnten keine weiteren Beweisanträge mehr zugunsten ihrer Mandantin stellen.
Jennifer W. aus Lohne in Niedersachsen ist wegen Mordes an einem fünfjährigen, jesidischen Mädchen angeklagt, das als Sklavin gehalten worden war. Die Angeklagte soll sich im Irak der Terrororganisation Islamischer Staat (IS) angeschlossen und tatenlos dabei zugesehen haben, wie das Kind verdurstete.
Angeklagte Jennifer W. befürchtet "eingeschüchterte" Verteidiger
Auch W. argumentierte in ihrem Antrag, der von Basay-Yildiz verlesen wurde, der Handlungsspielraum ihrer Anwälte sei aus ihrer Sicht stark eingeschränkt. Sie müsse befürchten, dass die Verteidiger sich als "eingeschüchtert" sehen. Für den Fall, dass das Gericht ihrem Gesuch nicht stattgibt, beantragte sie, ihr einen dritten Verteidiger an die Seite zu stellen, der nicht in das Düsseldorfer Verfahren involviert ist.
Zuvor hatten die beiden Anwälte selbst erfolglos ihre Entbindung von dem Mandat beantragt, weil sie sich mit Sicht auf das weitere Ermittlungsverfahren gehemmt fühlten. Das Gericht lehnte das Gesuch am Freitagvormittag ab, da die Voraussetzungen für eine Entpflichtung nicht vorlägen. Die Verteidiger hätten sich keiner schweren Pflichtverstöße schuldig gemacht und das Vertrauen zu ihrer Mandantin sei nicht erschüttert.
Oberstaatsanwältin Claudia Gorf hielt den Anwälten zudem vor, sie hätten auf legale Weise aus dem Düsseldorfer Verfahren zitieren können, indem sie im Münchner Prozess zuvor einen Ausschluss der Öffentlichkeit beantragt hätten.
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