IS-Kämpfer? Haftstrafe für 46-Jährigen

War es nur ein Aussetzer oder ist Hans K. (Name geändert) ein Dschihadist? Über seinen Anwalt Michael Adams erklärt der 46-Jährige vor Gericht, dass „er die Anklage vollumfänglich einräumt“. Und sich dafür entschuldigt.
Was ihm vorgeworfen wird: Der Schweißer hat ein Handbuch mit Anweisungen zum Bau von Bomben im Internet eingestellt. Für die Ankläger hat er sich damit der Anleitung zur Begehung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat schuldig gemacht.
Der 46-Jährige hatte vor zwei Jahren „The Mujahideen Explosives Handbook“ auf seinem Twitter- und Facebook-Account öffentlich zugänglich gemacht. Dies gibt er vor Gericht zu, will aber bei seinem Fehlverhalten unter Drogeneinfluss gestanden haben. Nach Angaben einer Polizistin hatte er auf seinem Computer Seiten „mit sehr viel Inhalt islamistischer Propaganda“ heruntergeladen, darunter Anschläge auf Krankenhäuser. Solche Gewalttaten seien „nicht in Ordnung“, sagt Hans K., „aber die anderen machen es genauso“.
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„Wie es dazu gekommen ist, kann ich nicht erklären. Ich stand unter Methadon und anderen Substanzen. Ich hatte eine kopfmäßige Auszeit“, sagt Hans K. vor Gericht. Einfach aus Neugier habe er nach der Anleitung zum Bombenbauen geschaut. „Es war gleich der erste Treffer“, berichtet er. Und fügt hinzu: „Diejenigen, die sowas machen, brauchen so eine Anleitung wahrscheinlich gar nicht.“
Ob er Sympathisant einer Terror-Organisation wie dem IS ist oder wie es um seine Reilgion steht – dazu wil Hans K. nichts sagen. Dafür sprachen andere. Das im Computer gespeicherte islamistische Gedankengut zeige, dass dem Angeklagten bewusst gewesen sei, was er tut, so der Staatsanwalt. Auch werde im Vorwort des Handbuchs ausdrücklich zur Weitergabe der Anleitungen zwecks Mitwirkung am Terror aufgefordert: „Der Angeklagte hat genau das getan.“ Im Prozess habe er sich nicht davon distanziert und keine Einsicht gezeigt. 21 Monate Haft seien angemessen.
Täter mit 25 Vorstrafen
Der Verteidiger bat in seinem Plädoyer um eine Bewährungsstrafe. Er sprach von einer „persönlichen Revolte“ seines Mandanten und einem „Protest gegen die weltpolitische Lage“. Geltungssucht soll auch im Spiel gewesen sein. Sein 46-jähriger Mandant habe sich wohl auch „ein bisschen Bedeutung“ verschaffen wollen.
Der Amtsrichter sprach Hans K. am Dienstag schuldig und verdonnerte ihn zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und vier Monaten. Eine Bewährungsstrafe kam für das Gericht angesichts von 25 Vorstrafen des 46-Jährigen nicht mehr in Frage.