Irre! Frau klagt auf Unterhalt – für ihre Hunde
München - Als sie Frauchen sehen, gibt es für Cora, Wotan und Lady kein Halten mehr. Schwanzwedelnd wird die junge Anwältin von den drei Mischlingen begrüßt, die sich um ihre Beine drängen.
Liubov Zelinskij kommt vom Gericht. Genauer gesagt: vom Oberlandesgericht. Dort hat Frauchen – sie ist eigentlich Expertin für Medizinrecht – gerade 1500 Euro Unterhalt erstritten. Nicht für sich selbst, wohlgemerkt, sondern für ihre Hunde.
Denn das Futter für Cora, Wotan und Lady kostet Geld. Daran solle sich auch Zelinskijs Ex-Freund Markus P. (30) beteiligen, findet sie.
Das Paar hatte sich gemeinsam im Jahre 2009 Wotan und 2010 Cora angeschafft. Cora warf dann zwei Welpen: Lady und Cäsar. Wenig später trennte sich das Paar. Drei der Hunde blieben bei Liubov Zelinskij, Cäsar wurde an eine andere Familie abgegeben.
Der Anwältin entstehen so jeden Monat laut Gericht pro erwachsenem Hund etwa 50 Euro an Unterhaltskosten dazu kommen die Tierarztkosten. Doch Markus P. mag sich nicht daran beteiligen. „Warum soll ich für Hunde zahlen, mit denen ich keinen Umgang haben darf?“, wiederholte der Maschinenbauer auch gestern vor Gericht sein Hauptargument.
Auch P. hängt noch an den Tieren. Ein Foto von Cora, keck mit Sonnenbrille auf der Schnauze, ist das Titelbild seines Internet-Auftritts. P.: „Aber ich habe die Hunde seit der Trennung nicht mehr gesehen.“ Große Hoffnung, dass sich daran etwas ändern wird, hat er nicht.
Seine Ex-Freundin hat ihn bereits einmal verklagt und in der ersten Instanz verloren – obwohl das Landgericht den beiden Söhnen der Anwältin durchaus Glaubwürdigkeit bescheinigte. Die hatten ausgesagt, dass es eine Vereinbarung zwischen ihrer Mutter und Markus P. gegeben habe, sich die Kosten für die gemeinsam angeschafften Hunde weiterhin zu teilen.
Vor dem Oberlandesgericht fand die Münchner Anwältin nun mehr Zustimmung. Markus P. sollte sich an den Kosten für die gemeinsam angeschafften Tiere beteiligen, fanden die Richter. Aber es sei wohl kaum zumutbar, „dass man für die Gesamtlebensdauer dieser Hunde den hälftigen Lebensunterhalt bezahlt“.
Der OLG-Senat schlug einen Vergleich vor: 1500 Euro und der Streit ruht für immer. Markus P. solle den Betrag in 100-Euro-Raten abbezahlen.
Der sträubte sich zunächst. Erst als ihm seine Anwältin in zwei Verhandlungspausen klar machte, dass mehr als dieser Vergleich wohl nicht rausspringen könne, gab er zähneknirschend doch nach.
Dabei kommt Markus P. noch durchaus gut weg. In einem ähnlich gelagerten Fall vor dem Oberlandesgericht in Zweibrücken hatten die Richter entschieden, dass ein geschiedener Ehemann seiner Ex-Gattin 100 Euro monatlich für den gemeinsam angeschafften Hund überweisen müsse. Bis zum Lebensende des Tieres.
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