Intensivtäter in München: Polizei nimmt Sparschweindieb fest

Ein Intensivtäter, der seit Jahren Sparschweine und Spendenkassen klaut und schon mehrmals im Gefängnis saß, ist wieder auffällig geworden. Jetzt ging ein Untersuchungshaftbefehl gegen den 57-Jährigen ein.
von  AZ
Der Münchner ließ etliche Sparschweine und Spendenkassen und Geschäften mitgehen. (Symbolbild)
Der Münchner ließ etliche Sparschweine und Spendenkassen und Geschäften mitgehen. (Symbolbild) © imago/imagebroker

Ein Intensivtäter, der seit Jahren Sparschweine und Spendenkassen klaut und schon mehrmals im Gefängnis saß, ist wieder auffällig geworden. Jetzt erging ein Untersuchungshaftbefehl gegen den 57-Jährigen.

München - Die nackten Zahlen des sogenannten Sparschweindiebs zeigen, mit welcher Intensität der 57-jährige Münchner seine Taten vollzogen hat: Bereits im Jahr 1995 trat der Mann das erste Mal bei der Polizei in Erscheinung, weil er Sparschweine und Spendenkassen aus Geschäften gestohlen hat. Laut Polizei gibt es in diesem Zusammenhang mehr als 260 Einzeltaten – daneben saß er insgesamt 15 Mal im Gefängnis, zuletzt wurde er Ende 2017 aus der JVA Stadelheim entlassen.

Schon nach kurzer Zeit in Freiheit fing der 57-Jährige wieder an, Sparschweine zu klauen. So unter anderem Mitte März 2018 in einem Fahrradgeschäft in der Münchner Innenstadt, danach folgten noch drei weitere Diebstähle. Doch der Mann beschränkte sich bei seinen Taten nicht nur auf München. Wie die Polizei berichtet, war er auch in den Landkreisen Passau und Weilheim aktiv.

So läuft der Diebstahl ab

Die Tat läuft immer nach dem gleichen Muster ab: Der Mann betritt das Geschäft und gibt vor, dass er etwas kaufen wolle. Dann nutzt er eine günstige Gelegenheit, in der er unbeobachtet ist und steckt die aufgestellten Sparschweine oder Spendenkassen ein. Kurz danach verlässt er das Geschäft unter einem Vorwand. Beispielsweise behauptet er, dass er zu seinem Auto müsse, um sich um den Hund zu kümmern.

Nach einer richterlichen Vorführung erging jetzt Untersuchungshaftbefehl wegen Wiederholungsgefahr. Weitere Ermittlungen sind hier noch notwendig.

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