Infobus für Flüchtlinge: Klage abgewiesen

Der Münchner Flüchtlingsrat und Amnesty International bekommen mit ihrem Infobus für Asylbewerber bis auf Weiteres keinen direkten Zugang zu Flüchtlingseinrichtungen. Aber die Organisation darf trotzdem in Unterkünfte - unter einer Bedingung.
München - Der Münchner Flüchtlingsrat und Amnesty International bekommen mit ihrem Infobus für unentgeltliche Asylverfahrensberatung bis auf Weiteres keinen direkten, anlasslosen Zugang zu Flüchtlingseinrichtungen. Das Münchner Verwaltungsgericht hat eine Klage in diesem Punkt abgewiesen.
Die Regierung von Oberbayern (ROB) muss aber entscheiden, welche Sachgründe gegen das Anliegen sprechen, direkt und ohne vorherigen Wunsch der Flüchtlinge diese zum Beispiel über das komplizierte Asylverfahren zu informieren und Hilfe bei Anhörungen anzubieten.
Gegen die Entscheidung ist Berufung möglich
Zuvor hatten sich die Parteien darauf geeinigt, dass ein Zugang für mandatierte Anwälte möglich ist - das heißt, Anwälte, die von Geflüchteten beauftragt wurden. Der Vorsitzende Richter Martin Höfer hatte daraufhin vorgeschlagen, die Mitarbeiter des Infobusses könnten mit einem Formblatt beauftragt werden. Ein Organisationsaufwand, den die ROB lieber in Kauf nimmt, als zwei feste Sprechstunden in der Woche.
Gegen die Entscheidung ist Berufung möglich. "Wir müssen zunächst das Urteil und die Begründung lesen und entscheiden dann, ob wir in Berufung gegen. Die Frage ist, ob wir auf eine grundsätzliche Entscheidung pochen oder pragmatisch unsere Arbeit weitermachen", sagt Anwalt Hubert Heinhold, der den Infobus vertritt.
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