In München einen Nachmieter finden und frühzeitig aus dem Mietvertrag? So geht's

In München ist es sehr einfach, Nachmieter zu finden und mit dem Vorschlag schneller aus dem eigenen Mietvertrag rauszukommen. Aber hat man ein Recht darauf? Was eine Expertin sagt – und rät.
Anna-Maria Salmen |
X
Sie haben den Artikel der Merkliste hinzugefügt.
zur Merkliste
Merken
0  Kommentare
lädt ... nicht eingeloggt
Teilen  AZ bei Google News
Luxus-Bauten vor Mietwohnungen: In München können viele noch gut leben, trotz hoher Mieten. Bei anderen aber wird die Miete zum Armutsrisiko.
Luxus-Bauten vor Mietwohnungen: In München können viele noch gut leben, trotz hoher Mieten. Bei anderen aber wird die Miete zum Armutsrisiko. © picture alliance/dpa

München - Ein neuer Job macht einen Umzug in eine andere Stadt nötig, die Familie vergrößert sich und das alte Zuhause wird zu klein, oder man wird pflegebedürftig und kann die Treppen in die Dachgeschosswohnung nicht mehr bewältigen: Es gibt viele Gründe, vorzeitig aus der Mietwohnung ausziehen zu wollen.

Früher aus dem Mietvertrag: Nur einen Nachmieter präsentieren, reicht nicht

Doch durch den Mietvertrag ist man an eine Kündigungsfrist gebunden. Früher umzuziehen ist also im Normalfall ausgeschlossen. Und wenn man seinem Vermieter einfach drei Nachmieter präsentiert? Viele Mieter sind der Auffassung, dann problemlos früher aus dem Mietvertrag aussteigen zu können.

So einfach ist das allerdings nicht, wie Angela Lutz-Plank sagt, Geschäftsführerin des Mietervereins München. "Das ist ein Gerücht, das sich hartnäckig hält!"

Trotz Nachmieter: Der Mieter kann verpflichtet werden, bis zum Vertragsende zu zahlen

Die gängige Kündigungsfrist von drei Monaten halte der Gesetzgeber für zumutbar für Mieter. Anders verhalte es sich hingegen, wenn im Vertrag ausdrücklich eine solche Regelung vereinbart sei, so die Expertin. "Es muss schriftlich festgehalten sein, dass der Mieter das Mietverhältnis vorzeitig beenden kann, wenn er einen Nachmieter stellt", sagt Lutz-Plank. "Das ist aber selten."

Wer es sich offen halten will, die Wohnung früher zu verlassen, kann also bereits beim Einzug auf eine solche Nachmieterklausel im Vertrag achten und sich später wieder darauf berufen.

Lesen Sie auch

Lesen Sie auch

Vor Ablauf der gesetzlichen dreimonatigen Kündigungsfrist sei der Vermieter auch nicht dazu verpflichtet, einen anderen Mieter zu suchen, sagt Lutz-Plank. Der Expertin zufolge kann er darauf bestehen, dass der alte Mieter seine Miete auch tatsächlich bis zum Ende der Mietzeit bezahlt.

Nachmieter-Suche in München: Absprache mit Vermieter lohnt sich

Ganz ausgeschlossen sei es dennoch auch ohne entsprechende Klausel nicht, früher aus der Wohnung ausziehen zu können, sagt die Geschäftsführerin des Mietvereins.

Im Zweifelsfall lohne es sich trotzdem immer, den Vermieter zu fragen, ob man das Mietverhältnis vorzeitig beenden könne, wenn man ihm einen oder mehrere passende Nachmieter präsentieren könne. "Am besten hat man dann auch gleich einen Interessenten parat", rät Angela Lutz-Plank den Mietern in so einem Fall.

Lädt
Anmelden oder registrieren

Zum Login
Zu meinen Themen hinzufügen

Hinzufügen
Sie haben bereits von 15 Themen gewählt

Bearbeiten
Sie verfolgen dieses Thema bereits

Entfernen
Um "Meine AZ" nutzen zu können, müssen Sie der Datenspeicherung zustimmen.

Zustimmen
 
0 Kommentare
Bitte beachten Sie, dass die Kommentarfunktion unserer Artikel nur 72 Stunden nach Veröffentlichung zur Verfügung steht.
Noch keine Kommentare vorhanden.
merken
Nicht mehr merken
X

Sie haben den Inhalt der Merkliste hinzugefügt.