In einer Kühlzelle verprügelt? Prozess gegen Restaurant-Chef in München
München - Wenn die Geschichte stimmt, taugt sie als Inspiration für Krimiautoren. Der Geschäftsführer eines Restaurants wird von seinem Chef unter einem Vorwand in die Kühlzelle im Keller gelockt und dort von drei Männern getreten und geschlagen.
Aber von vorne: Am 3. Februar des vergangenen Jahres traf sich der Geschäftsführer eines indischen Restaurants laut Anklage mit dem Besitzer in einem Schwabinger Lokal. Grund des Treffens: Dem mutmaßlichen Opfer standen noch drei Monate Lohn aus. Doch statt ihm Geld zu geben, habe ihn der Restaurant-Besitzer gebeten, mit ihm in den Keller zu gehen, um dort Wasserkästen zu holen.
Musste das Opfer musste unter Folter Dokumente unterschreiben?
Da er das bereits desöfteren getan hatte, schöpfte das Opfer keinen Verdacht. Als die beiden Männer die Kühlzelle mit den Wasserkästen betraten, warteten dort die drei anderen Angeklagten. Der Chef legte den Hebel der Tür um. Damit gab es keine Fluchtmöglichkeit mehr.
In der Folge schlugen und traten die drei Männer das Opfer. 40 lange Minuten laut Anklage. Bei 4 Grad Celsius musste sich der so Malträtierte auch noch komplett ausziehen. Die Männer quälten ihn so lange, bis er mehrere Dokumente unterschrieb und damit unter anderem auf den ausstehenden Lohn verzichtete.
So sehen es die Ermittler. Doch von der Anklagebank auf der die vier Beschuldigten (23, 39, 40 und 41 Jahre alt) am Freitag unter anderem wegen erpresserischen Menschenraubes Platz nehmen mussten, kommt heftiger Widerspruch.
Für ihren Mandanten erklärt Verteidigerin Michaela Landgraf, dass die Anklage bestritten wird. Zweifel haben die Verteidiger in dem Verfahren auch, weil das Opfer keine Verletzungen nach den angeblichen Tritten und Schlägen aufgewiesen habe. Auch die Staatsanwaltschaft hatte anfangs wohl Zweifel, stellte die Ermittlungen vorübergehend sogar ein, nahm sie dann aber doch wieder auf.
Widersprüchliche Aussagen um verprügelten Geschäftsführer
Zum Motiv der Täter sagt die Anklage, dass das Opfer zuvor einem Kollegen geholfen habe, vor dem Arbeitsgericht Lohnforderungen einzuklagen. Ihm sei daraufhin von den Angeklagten gedroht worden: Entweder die Klage wird zurückgezogen oder er werde "Probleme bekommen".
Wenn das alles nicht stimmt, warum sollte das mutmaßliche Opfer eine solche Geschichte erfinden? Neid und Habgier werden als mögliche Motive genannt. Das Opfer könnte eifersüchtig auf den Erfolg anderer sein.
Dieses Geflecht an widersprüchlichen Aussagen muss nun die Strafkammer unter dem Vorsitz von Max Boxleitner entwirren. Heute soll nach ursprünglicher Planung bereits ein Urteil gesprochen werden. Doch das könnte sich als allzu optimistisch kalkuliert herausstellen.
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