In eigener Sache: Presserat spricht Missbilligung aus

Im August 2021 hat die Abendzeitung über einen Zivilprozess berichtet, in dem ein Münchner AfD-Stadtrat als Kläger aufgetreten war. In Zusammenhang mit diesem Artikel hat nun der Deutsche Presserat eine Missbilligung ausgesprochen.
von  AZ

Worum ging es? Daniel Stanke, der für die AfD im Münchner Stadtrat sitzt, hatte seinen ehemaligen Vermieter auf Herausgabe eines Teils der Kaution geklagt. Zentrale Frage in dem Rechtsstreit war, in welchem Zustand die Wohnung nach Beendigung des Mietverhältnisses übergeben wurde. Letztlich einigten sich die Parteien auf einen Vergleich. Die Abendzeitung war bei dem Prozess anwesend, sie berichtete am 11. August 2021 über das Verfahren. 

AfD-Politiker Stanke sah in der Art der Berichterstattung eine Verletzung seiner (Persönlichkeits-)Rechte und reichte im August 2022 eine Beschwerde beim Deutschen Presserat ein. Dieser ist ein Organ der Selbstkontrolle der Medien, er kann Maßnahmen aussprechen, die bis zu einer öffentlichen Rüge reichen.

Der Beschwerdeausschuss des Presserates erkannte in unserer Berichterstattung einen Verstoß gemäß Ziffer 2 des Pressekodex („Sorgfaltspflicht“) sowie Ziffer 8 („Schutz der Persönlichkeit“). Die Leserschaft würde den Eindruck gewinnen, „der Politiker stehe als Angeklagter vor Gericht“, heißt es in der Begründung für die ausgesprochene Missbilligung unter anderem.

Die AZ ist zur Veröffentlichung dieser Entscheidung nicht verpflichtet. Sie hat sich jedoch dazu entschlossen, um dem Gebot einer fairen und transparenten journalistischen Arbeit nachzukommen.

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