In der Fußgängerzone: Ab 8. April ist nachtradeln erlaubt!

Versuchsphase bestanden: Von 9 Uhr abends bis 9 Uhr morgens darf man jetzt über den Marienplatz fahren.
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Bislang hat man sein Fahrrad in der Fußgängerzone bloß abstellen können. Jetzt kann abends und nachts auch geradelt werden.
AZ-Archiv Bislang hat man sein Fahrrad in der Fußgängerzone bloß abstellen können. Jetzt kann abends und nachts auch geradelt werden.

Jetzt wird umgesetzt, wofür der Stadtrat am 17. Februar grünes Licht gegeben hatte: Das Radfahren in der Fußgängerzone am Marienplatz ist nachts zwischen 21 und 9 Uhr erlaubt. Damit endet die bisherige Versuchsphase, bis zum 8. April werden die neuen Schilder sukzessive an allen Zufahrtsmöglichkeiten zur Fußgängerzone aufgestellt.

Die neue Regelung tritt damit pünktlich zum Beginn der Radlsaison in Kraft. Der Entscheidung des Stadtrats ging eine Versuchsphase voraus, in der das nächtliche Radfahren zwischen 22 und 8 Uhr erlaubt war. Der Probebetrieb, der mit umfangreichen Untersuchungen begleitet wurde, hatte gezeigt, dass das Radfahren in der Nacht beziehungsweise am frühen Morgen gefahrlos möglich ist. Die neue Regelung ist vor allem für die Radl-Pendler eine deutliche Erleichterung.

Aber: Fußgänger haben in der Zone nach wie vor uneingeschränkt Vorrang. Radfahrer sollten deshalb, so die Stadt, immer einen ausreichenden Abstand zu Fußgängern einhalten und müssen in Schrittgeschwindigkeit fahren.

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