In Berufungsverhandlung: Musik-Professor Mauser bestreitet sexuelle Nötigung

Ein Gericht hatte Musik-Professor Siegfried M. wegen sexueller Nötigung schuldig gesprochen. Dieser will die Vorwürfe nicht auf sich sitzen lassen.
von  John Schneider
Siegfried M. am ersten Tag der Berufungsverhandlung (Archiv).
Siegfried M. am ersten Tag der Berufungsverhandlung (Archiv). © jot

Ein Gericht hatte Musik-Professor Siegfried M. wegen sexueller Nötigung schuldig gesprochen. Dieser will die Vorwürfe nicht auf sich sitzen lassen.

München - "Mit Verlaub, Herr Professor, Sie sind ein Grapscher." Das hatte Amtsrichter Matthias Braumandl in seiner Urteilsbegründung in erster Instanz erklärt. Er sah es als erwiesen an, dass Siegfried M. (62) eine Professorin sexuell genötigt hat. In einem zweiten Fall sprach der Richter den ehemaligen Chef der Münchner Musikhochschule frei. 15 Monate auf Bewährung lautete das Urteil. Dazu kam die Zahlung von 25.000 Euro als Bewährungsauflage.

"Urteil hatte katastrophale Folgen"

Diese Verurteilung vom Mai vergangenen Jahres will M. aber nicht auf sich sitzenlassen. Er ging, wie Staatsanwaltschaft und Nebenklage auch, in die Berufung. "Das muss ich komplett abstreiten", sagte M. zum Auftakt des Berufungsprozesses am Mittwoch. Es habe auch kein direktes Abhängigkeitsverhältnis zwischen ihm und den Frauen gegeben. So wie es das Amtsgericht unterstellt hatte.

Die Folgen des Urteils waren für den renommierten Musikwissenschaftler "katastrophal". Finanziell, aber auch gesundheitlich habe das tiefe Spuren bei ihm hinterlassen. Er habe sich komplett neu ausrichten müssen, sagt M.. Wie er verfolgt wurde, empfindet er als "Hexenjagd".

"Ich war komplett erschüttert", berichtet M. gestern über seine erste Vernehmung bei der Polizei. Er selbst glaubt, das mit ihm eine "libertinäre" Haltung auf der Anklagebank sitzt. Soll heißen: Was früher an körperlicher Zuwendung noch akzeptiert wurde, sei heutzutage ein Straftatbestand.

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Die beiden angeklagten Vorfälle schildert er deutlich undramatischer als die Ankläger. Fall 1 geschah im April 2009: Die Professorin habe er damals umarmt, ihr einen Kuss gegeben und in Überschwänglichkeit auf der Couch seines Beratungszimmers am Gasteig ihre Hand gehalten, sagt M.. Sympathie und Empathie habe er für sie empfunden. "Mit einem gewissen erotischen Touch", räumt er ein. Sexuell genötigt habe er sie aber nicht.

Wenn zur sexuellen Nötigung Bedrohung, Gewalt oder das Ausnutzen einer schutzlosen Lage gehöre, dann müsse er freigesprochen werden, sagt M.. Denn all dessen habe er sich nicht schuldig gemacht.

Fall 2 passierte im Juli 2012: Auch der Dozentin habe er lediglich einen Kuss gegeben. Zu ihr habe er ein familiäres Verhältnis gehabt, das auch körperlich orientiert gewesen sei. "Es war aber nicht sexuell konnotiert."

Richter will mutmaßliche Opfer nochmal anhören

M. ist seit 2014 Rektor des Salzburger Mozarteums, lässt das Amt aber gegenwärtig bis zur rechtskräftigen Klärung seines Falls ruhen. Sein Anwalt Alexander Stevens sagte, es gebe eine massive Vorverurteilung durch die Medien. Deshalb sei sein Mandant in der Situation, seine Unschuld beweisen zu müssen, nicht aber in der, die richtig wäre: nämlich dass das Gericht seine Schuld beweisen müsse.

Richter Markus Koppenleitner will offenbar alle Facetten des Falles gründlich erörtern. Auch die mutmaßlichen Opfer werden ein weiteres Mal vom Gericht gehört. Ein Urteil soll nach bisheriger Terminierung erst am 27. April gesprochen werden.

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