In Augsburg gesucht, in Japan untergetaucht, in München verhaftet
München - Im Juni 2013 wurde der damalige Student in Augsburg wegen Körperverletzung zu 850 Euro Geldstrafe oder ersatzweise 85 Tagen Haft verurteilt. Da er das Geld allerdings monatelang nicht zahlte, wurde er im März 2014 schließlich zur Fahndung ausgeschrieben, um die Strafe dementsprechend abzusitzen.
Auch die Staatsanwaltschaft Trier suchte zu diesem Zeitpunkt vergeblich nach dem deutschen Staatsbürger. Sie warf ihm gefährliche Körperverletzung in zwei Fällen vor. Da er sich aber offenbar aus dem Staub gemacht hatte, bevor die Polizei seiner habhaft werden konnte, hatte ein Amtsrichter in der Moselstadt im Januar 2014 einen Untersuchungshaftbefehl gegen den gebürtigen Ukrainer ausgestellt.
Wie sich jetzt herausstellen sollte, war der Gesuchte da schon längst in Japan untergetaucht – er hatte sich bereits im Oktober 2013 in das asiatische Land abgesetzt. Nach vier Jahren im Untergrund verließ ihn nun aber sein Glück. Bei einer Kontrolle stellten die dortigen Behörden fest, dass sich der Mann illegal im Land aufhielt und beschlossen kurzerhand, ihn auszuweisen.
Bundespolizei als Empfangskomitee
Unter Polizeigeleit ging es daher in das nächste Flugzeug Richtung Deutschland, das am späten Dienstagabend (16. Januar) schließlich auf dem Münchner Flughafen landete. Wie in solchen Fällen üblich, hatte die Airline die Bundespolizei im Erdinger Moos zuvor über die Ankunft des Fluggastes informiert.
Die deutschen Grenzpolizisten ließen es sich daraufhin nicht nehmen, den Angekündigten persönlich in Empfang zu nehmen und die Umstände seiner Reise nach und seines Rausschmisses aus Japan zu erforschen. Dabei stießen sie schließlich auf die Haftbefehle der Augsburger Staatsanwaltschaft und des Trierer Amtsgerichts.
Kaum hatten die Bundespolizisten den 29-Jährigen vor sich, vollstreckten sie die offenen Haftbefehle und nahmen den Gesuchten mit zur Wache. Ob der Trierer Untersuchungshaftbefehl aufrechterhalten wird, entscheidet im Laufe des Mittwochs der Haftrichter in Erding. Aber völlig unabhängig von dieser Entscheidung wird der Augsburger die Fahrt ins Gefängnis auf jeden Fall antreten müssen. Denn die Geldstrafe wegen seiner Körperverletzung kann er immer noch nicht bezahlen.
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