Illegale Subventionierung bei der Markt-Sanierung?

Weil die Stadt bei der Sanierung der städtischen Märkte öffentliches Geld in die Hand nimmt, könnte dies aus EU-rechtlicher Sicht einer nicht rechtmäßigen Subventionierung der Standlbesitzer gleichkommen.
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Vom Abriss bedroht: die Idylle am Schwabinger Elisabethmarkt.
imago Vom Abriss bedroht: die Idylle am Schwabinger Elisabethmarkt.

Das Diskussionskarussell um die Sanierung der Münchner Märkte dreht sich weiter. Jetzt könnte sogar Brüssel dazwischengrätschen. Wie die Süddeutsche Zeitung am Freitag berichtet, könnten jetzt auch aus EU-rechtlicher Sicht neue Hürden beim Abriss und Neubau der Marktstände emportreten.

In dem Bericht heißt es, das Kommunalreferat habe zu dem Sanierungsvorhaben ein Rechtsgutachten bei einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft beauftragt. Dabei soll geprüft werden, ob es sich bei der Finanzierung der Märktesanierung durch öffentliche Gelder um eine unzulässige Subventionierung der Marktkaufleute handelt. Im schlechtesten Fall kommt das Gutachten zu dem Ergebniss, dass die bisherigen Pläne gegen das europäische Beihilferecht verstoßen. Das würde für die geplanten Sanierungsvorhaben am Viktualien- und Elisabethmarkt, an der Großmarkthalle und an den Buden am Wiener Platz sowie in Pasing zunächst einmal das Aus bedeuten.

Vor allem gilt es zu klären, ob die Märkte in den Bereich der Daseinsvorsorge fallen und sie somit von der Stadt zu vergünstigten Konditionen betrieben werden dürfen. Laut SZ dränge man im Kommunalausschuss auf einen schnellen Abschluss des Gutachtens.

Bei den Bürgern sind die Sanierungsvorhaben ohnehin umstritten. Die Bürgerinitiative "Pro Elisabethmarkt" zum Beispiel wehrt sich vehement gegen einen Komplettabriss. Sie befürchtet, durch eine Umgestaltung würde der Markt am Elisabethplatz seinen Charme verlieren. Er sei eine "Nische in der modernen Welt", schreibt die Initiative auf ihrer Webseite.

Für die Gruppe sind die Argumente der Stadt nicht ausreichend, nach denen Kühl- und Lagermöglichkeiten, Feuerwehr- und Lieferzufahrten sowie Toilettenanlagen nur bei einer Komplettsanierung die neuesten Auflagen erfüllen können.

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