Illegale Nachhilfe: Lehrer manipuliert Englischaufgaben

Lehrer manipulierte Englischaufgaben - und die Schüler bekamen bessere Noten. Deshalb muss er sich einem Disziplinarverfahren stellen. "Ich wollte die Schüler motivieren", sagt er.
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Die Knaben-Realschule in Freilassing: Hier half Lehrer Peter Z. seinen Schülern mit illegalen Mitteln.
AZ Die Knaben-Realschule in Freilassing: Hier half Lehrer Peter Z. seinen Schülern mit illegalen Mitteln.

MÜNCHEN - Lehrer manipulierte Englischaufgaben - und die Schüler bekamen bessere Noten. Deshalb muss er sich einem Disziplinarverfahren stellen. "Ich wollte die Schüler motivieren", sagt er.

Da hat er es wohl zu gut gemeint: Ein 40-jähriger Realschullehrer aus Freilassing musste sich gestern einem Disziplinarverfahren stellen, weil er Hausaufgaben seiner Schüler illegal verbessert hatte. Aus „looking“ wurde per Tintenkiller das korrekte „look“, ein fehlendes n bei „running“ wurde mit dünnem Stift ergänzt. In einigen Fällen hatte er die Englisch-Note seiner Schüler damit verbessern können.

Wegen 28-facher Urkundenfälschung war der Mann in dieser Sache vom Amtsgericht Traunstein bereits zu neun Monaten auf Bewährung verurteilt worden. Der Freistaat Bayern, vertreten durch Oberlandesanwältin Simone Widmann, forderte vor dem Verwaltungsgericht die Entlassung des allzu schülerfreundlichen Englischlehrers aus dem Beamtenverhältnis.

„Ich wollte die Schüler motivieren“, erklärte Peter Z. (Name geändert) zu seiner Rechtfertigung und fügt hinzu: „Lehrer ist mein Traumberuf. Notfalls gehe ich ins Ausland.“ Während des Strafverfahrens war bei ihm eine schuldmindernde narzisstische Störung diagnostiziert worden. Seine große Hoffnung war es denn auch, dass er mit dem Segen des Gerichts nach einer Psychotherapie den Schuldienst wieder aufnehmen darf.

Doch die Kammer machte dem Pädagogen auf Abwegen schnell klar, dass die Pflichtverletzung zu schwer wiegt. „Es ist die oberste Pflicht des Lehrers, alle Kinder gleich zu behandeln.“ Immerhin soll Peter Z. Gelegenheit gegeben werden, selber seine Entlassung zu beantragen. Dadurch hätte er bei künftigen Bewerbungen bessere Karten und könnte vielleicht weiter seinem Traumjob nachgehen.

John Schneider

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