Illegale Hotels: "Das schadet dem Ruf der Branche"

City-Wohnungen als „Hotel”: Diese Masche empört Mieterverein und Hotel-Verband. Die AZ gibt einen Überblick, welche Art der Untervermietung erlaubt ist.
my |
X
Sie haben den Artikel der Merkliste hinzugefügt.
zur Merkliste
Merken
0  Kommentare
lädt ... nicht eingeloggt
Teilen  AZ bei Google News
Dieses Zimmer in der Sendlinger Straße gehörte zum illegalen Hotel.
AZ Dieses Zimmer in der Sendlinger Straße gehörte zum illegalen Hotel.

City-Wohnungen als „Hotel”: Diese Masche empört Mieterverein und Hotel-Verband. Die AZ gibt einen Überblick, welche Art der Untervermietung erlaubt ist.

MÜNCHEN Die dreiste Masche eines Möchtegern-Hoteliers (AZ berichtete) schlägt hohe Wellen. „Ich bin wirklich empört”, sagt Anja Franz vom Mieterverein München. „Wohnraum darf nicht gewerblich genutzt werden.” Der Vermieter hätte dem Mann sofort fristlos kündigen müssen, meint Franz.

Auch Frank-Ulrich John, Sprecher des Hotel- und Gaststättenverbandes Dehoga, findet: „Das ist kriminell und schadet dem Ruf unserer Branche.” Bei so einem Angebot werde gegen sämtliche Auflagen des Hotelgewerbes verstoßen. „Wenn die Behörden bereits von der Sache wussten”, so John, „kann ich nicht verstehen, warum nicht durchgegriffen wurde.” Man hätte sich nur als Interessent ausgeben und buchen müssen, sagt John, dann wäre die Sache schnell bewiesen gewesen. Die AZ hat’s bewiesen.

„Wohnraum muss auch Wohnraum bleiben” schimpft Josef Schmid, Fraktionschef der CSU im Stadtrat. „Außerdem ist das unlautere Konkurrenz zu den Hotels in der Stadt.” Sollte ein Versäumnis der Behörden vorliegen, müsse man dem nachgehen.

Welche Art der Untervermietung ist aber nun eigentlich erlaubt? Die AZ gibt einen Überblick:

Eine rein gewerbliche Nutzung von Wohnraum ist eine Zweckentfremdung und damit unzulässig. Es drohen Bußgelder bis zu 50000 Euro.

Nutzt man einen Raum in der Wohnung als Büro, ist das eine teilgewerbliche Nutzung. Die ist zulässig, wenn über 50 Prozent der Wohnung privat genutzt werden und der Vermieter zustimmt.

Für die Untervermietung einer Mietwohnung braucht es die Zustimmung des Vermieters.

Gleiches gilt bei einer zeitweisen Untervermietung, wie etwa zur Wiesn-Zeit.

Soll nur ein einzelnes Zimmer untervermietet werden, braucht der Vermieter triftige Gründe, um den vorgeschlagenen Untermieter abzulehnen.

Beim Internetportal www.couchsurfing.org geht’s um den Austausch von kostenlosen Schlafplätzen bei Privatpersonen. Wem man sein Sofa anbietet, ist Privatsache.

Lädt
Anmelden oder registrieren

Zum Login
Zu meinen Themen hinzufügen

Hinzufügen
Sie haben bereits von 15 Themen gewählt

Bearbeiten
Sie verfolgen dieses Thema bereits

Entfernen
Um "Meine AZ" nutzen zu können, müssen Sie der Datenspeicherung zustimmen.

Zustimmen
 
0 Kommentare
Bitte beachten Sie, dass die Kommentarfunktion unserer Artikel nur 72 Stunden nach Veröffentlichung zur Verfügung steht.
Noch keine Kommentare vorhanden.
merken
Nicht mehr merken
X

Sie haben den Inhalt der Merkliste hinzugefügt.