Illegale Fällungen in München: Braucht es einen Baum-Notruf?

München - Münchens Gartenstädte sind bedroht: Wo ein älteres Haus abgerissen werden soll, beobachten Nachbarn immer öfter illegale Totalrodungen: Für Neubauten werden naturnahe Gärten zerstört – bis die grünen Grundstücke von Sträuchern und Bäumen praktisch leergeräumt sind.
Hintergrund: So steht kein alter Baum im Weg. Baumaschinen haben Platz und ein klotziger Neubau kann profitorientiert maximal nahe an die Grundstücksgrenzen gesetzt werden.
Die Fällung der Bäume war nicht genehmigt
Der jüngste Fall einer illegalen Blitzfällung schockiert – auch wegen des Grades an krimineller Energie, mit der brutal Fakten geschaffen wurden: In der Frihindorfstraße 8 in Obermenzing ist letzten Freitagnachmittag eine Baumfällfirma angerückt – mit schwerem Gerät.
Als Erstes hat ein Arbeiter mit einer Kettensäge zehn bis 20 Zentimeter tiefe Fällkerben in die dicken Stämme der Großbäume geschnitten: In eine geschützte alte Linde, in zwei Birken (mit einem Stammumfang von jeweils über einem Meter) und in vier hohe Kiefern: "Damit waren diese sieben schönen Bäume nicht mehr zu retten. Mit so einer irreversiblen Schädigung hat die Firma Tatsachen geschaffen", empört sich Nachbar Ernst Obermeier (61).
Auch Andreas Ellmaier, Vorsitzender des Grünflächenvereins Obermenzing, ist schockiert: "Diese dreiste Totalrodung ist eine furchtbare Geschichte. Diese akribisch vorbereitete Blitzfällung war nicht genehmigt, habe ich erfahren. Der Grundstückseigentümer agiert mit krimineller Energie." Er fordert: "Hier soll bitte das scharfe Schwert des Umweltstrafrechts greifen!"

Seltene Tiere verlieren ihr Habitat
Nachbar Obermeier, mit der Hausnummer 10 C, ist nicht nur als direkter Nachbar traurig über den illegalen Kahlschlag. Als studierter Landschaftsökologe ist der 61-Jährige vom Fach: Eichhörnchen hatten ihren Kobel in den Kiefern. Eine äußerst seltene Fledermauskolonie der "Großen Abendsegler" hätten durch die brutale Blitzfällung ihr Habitat verloren, beklagt er. Wäre die Baumfällung angemeldet und genehmigt gewesen, hätte man die Tiere vorher retten und umsiedeln können, so Overmeier.
Alarmiert von anderen Nachbarn, hatte der überzeugte Naturschützer mutig versucht, die Rodung zu verhindern: Er diskutierte mit dem Baggerfahrer und rief bei der Unteren Naturschutzbehörde an. Sie bestätigte, dass keine Genehmigung für die Baumfällungen vorliegt. Dann verband er die Behörde telefonisch mit dem Chef der Rodungsfirma, der mit am Ort des Geschehens war – aber ohne Ergebnis.
Der Trupp Arbeiter hat sich jedenfalls nicht beeindrucken lassen. Laut Ernst Obermeier hätten die Männer sinngemäß geschimpft: "Wir haben einen Fällungsauftrag. Alles andere ist uns egal." Die Stimmung wurde hitzig, auch zynisch sei argumentiert worden: "Die Linde ist sowieso hin, die will ja gefällt werden" oder: Die Bäume hätten alle einen "Faulkern". Doch das konnte Ernst Obermeier bei der Begutachtung der Fällkerbe im Holz nicht feststellen. Die Arbeiter hätten über die "grünen Spinner" und "Baumschützer" gelacht und dabei ihre Arbeit zügig und rigoros durchgezogen.

Die "Beweise" wurden umgehend vernichtet
Als Zweites kam das dichte Strauchwerk weg. Danach wurden die sieben großen Bäume professionell gefällt und die dicken Stämme noch am Freitag weggefahren. Samstag früh frästen Arbeiter gleich noch die Wurzelstöcke aus – und brachte auch diese Beweisstücke sofort weg.
Für Ernst Obermeier hat dieses Vorgehen in Gartenstädten Methode: "Das war Tabula rasa. So sind alle Beweise vernichtet. Doch wir haben Fotos." Der Landschaftplaner weiß, dass Freitagnachmittag ein typischer Zeitpunkt für illegale Baumfällaktionen ist: "Behörden, die eingreifen können, sind häufig nicht mehr besetzt. Das nutzen die Baumfäller aus."

"Wo Grün war, ist nichts mehr da." - Milde Strafe der Verantwortlichen
Er findet es sehr frustrierend, dass Auftraggeber mit derartigen Aktionen durchkommen. Auch Anwohner Markus Konert ist entsetzt: "Die Bäume sind gnadenlos wegradiert. Aber der neue Eigentümer zahlt nur ein Taschengeld Strafe. Das ist im Bauvorhaben einkalkuliert." Sein Vorschlag: "Wieso nicht die Strafe an den Grundstückspreis koppeln?"
Das nun kahle Grundstück ist 1.600 Quadratmeter groß. Sein Wert: bis zu sechs Millionen Euro. Landschaftsökologe Obermeier schätzt, dass bei jetziger Rechtslage die Strafe bei 50.000 Euro für den vermeintlichen Tod der geschützten Fledermäuse plus mehrere Tausend Euro für die Großbäume liegt – nicht viel bei so einem großen Projekt. Er hat der dritten Bürgermeisterin geschrieben – sie kam am Sonntag vorbei. Christine Strobl (SPD) zur AZ: "Wo Grün war, ist nichts mehr da. Das Planungsreferat überprüft gerade den Fall."
Was tun, wenn der Baum fällt?
Das rät die Stadt: Bürger, die eine möglicherweise illegale Baumfällung beobachten, können sich an das Servicetelefon der Lokalbaukommission unter der Telefonnummer 233 96 484 wenden oder über die Zentrale der Landeshauptstadt München unter der Telefonnummer 115 an den Sachbearbeiter der Unteren Naturschutzbehörde weiterleiten lassen.
Insbesondere außerhalb der regulären Dienstzeiten (zum Beispiel am Freitagnachmittag oder am Wochenende) können sich Bürger an die Polizei unter der Nummer 110 wenden.
Die Rechtslage: Wann gefällt werden darf
Die Münchner Baumschutzverordnung schützt alle Laub- und Nadelbäume mit einem Stammumfang von 80 Zentimeter und mehr, gemessen in ein Meter Höhe über dem Boden sowie mehrstämmige Bäume, wenn ein Stamm einen Stammumfang von mindestens 40 Zentimeter hat und die Summe aller Stämme mindestens 80 Zentimeter ergibt. Ausgenommen von der Baumschutzverordnung sind Hecken sowie Obstgehölze. Walnuss, Holzbirne, Holzapfel, Vogelkirsche, Holunder und Hasel sind von der Verordnung aber geschützt. Ersatzbäume (auch mit geringerem Stammumfang) sind auch geschützt.
Wer einen geschützten Baum fällen möchte, muss einen Antrag an die Untere Naturschutzbehörde richten und einen Ersatzbaum pflanzen. In der Vogelbrutzeit zwischen 1. März und 30. September darf nicht gefällt werden.
Wer einen geschützten Baum ohne Genehmigung fällt, dem drohen laut Bußgeldkatalog Strafen zwischen 50 und 50.000 Euro. Die Untere Naturschutzbehörde will keine genauen Zahlen herausgeben, wie hoch die durchschnittlichen Bußgelder tatsächlich sind.
So viel scheint es aber nicht zu sein, denn in der Stadt wird trotzdem illegal gefällt. Die "Aktion Kontrolle Grün" wurde im Jahr 2015/2016 abgeschlossen und ergab, dass zirka ein Drittel der geforderten Bäume nicht nachgepflanzt worden waren. Die neue Aktion ab 2018 heißt "Ersatzpflanzungsinitiative" und ist mit drei städtischen Kontrolleuren besetzt. Aktuelle Zahlen zu illegalen Fällungen liegen bei der Stadt noch nicht vor.
Lesen Sie hier: Umweltaktivisten besetzen Bagger in Lausitzer Tagebauen
Lesen Sie hier: Umweltverbände: Der Hambacher Forst ist gerettet
Lesen Sie hier: Studie - Wölfe wählen Militärgelände gern als Lebensraum