Ihr gutes Recht: Immer wenn's schneit, gibt's Streit

Der Winter bringt nicht nur Kälte und Schnee – sondern auch jede Menge Pflichten mit sich. Die wichtigsten Urteile zum Winter.
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Das Muster der auch als "Geschäftsführer-Trick" bekannten Masche erinnert an den häufig an Senioren verübten "Enkeltrick".
dpa Das Muster der auch als "Geschäftsführer-Trick" bekannten Masche erinnert an den häufig an Senioren verübten "Enkeltrick".

Der Winter bringt nicht nur Kälte und Schnee – sondern auch jede Menge Pflichten mit sich. Die wichtigsten Urteile zum Winter.

Heizungsausfall: Fallen Warmwasser und Heizung im Winter aus, sind Mieter berechtigt, die Miete um 70 Prozent zu kürzen. Amtsgericht Görlitz, Az. 1 C 1320/96

Radeln: Radfahrern ist es erlaubt, bei Schnee den Radweg zu verlassen und die gestreute Fahrbahn zu benutzen. BGH, Az. III ZR 60/94

Raumtemperatur: Der Vermieter muss dafür sorgen, dass Wohnräume zwischen 6 und 20 Uhr auf mindestens 20 Grad geheizt werden können. Amtsgericht Hamburg, Az. 41a C 1371/93

Altersbonus: Eine 80-jährige Mieterin, die aus gesundheitlichen Gründen den Winterdienst nicht mehr verrichten kann, braucht nicht mehr zu räumen. Amtsgericht Hamburg, Az. 318A C 146/06

Frostschäden: Wer sein Haus über die anstehenden Weihnachtsfeiertage oder gar für einen ausgedehnten Winterurlaub verlässt, darf sich nicht darauf verlassen, dass die Einstellung „Frostwächter“ an der Zentralheizung ausreicht, um das Gebäude vor Frostschäden zu bewahren. LG Bonn Az.: 10 O 203/06

Überwintern: Mieter, die den Winter unter Palmen verbringen, müssen trotzdem dafür Sorge tragen, dass die Wohnung regelmäßig gelüftet wird – auch in den kalten Wintermonaten. Ansonsten kann Schimmelbefall drohen, der im selbstverschuldeten Fall auch auf eigene Kosten behoben werden muss. LG Gießen, AZ: 1 S 63/00.

Glatteis: Autofahrer, die auf eisglatter Straße grundlos bremsen, so dass ein anderer Wagen auffährt, müssen einen Teil des Schadens zahlen. Oberlandesgericht Frankfurt/Main, Az. 26 U 53/04

Daniel Aschoff

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