"Idiotentest-Urteil": Promillegrenze bleibt vorerst bei 1,6

Vergangene Woche sorgte der bayerische Verwaltungsgerichtshofs (VGH) mit einem Urteil landesweit für Schlagzeilen: Künftig soll man unabhängig von der Höhe des Blutalkoholwerts nach jeder Alkoholfahrt zur medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU), dem sogenannten Idiotentest. Bislang galt dies erst ab einem Wert von 1,6 Promille. Jetzt wird das bayerische Urteil sogar zu einer bundesweiten Angelegenheit.
München – In der Urteilsbegründung hieß es dazu: "Nach strafgerichtlicher Entziehung der Fahrerlaubnis (...), die auf einer Teilnahme am Straßenverkehr unter Alkoholeinfluss beruht, ist im Wiedererteilungsverfahren unabhängig von der bei der Verkehrsteilnahme vorgelegenen Blutalkoholkonzentration die Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens anzuordnen." Das gelte selbst dann, wenn der Fahrer weniger als 1,6 Promille im Blut habe und zum ersten Mal erwischt werde.
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Diese drastische Verschärfung der bisherigen Praxis bleibt nun aber doch vorerst aus. Grund dafür ist die in dem Verfahren klagende Frau. Die will das Urteil nämlich nicht akzeptieren und hat nun offiziell Revision gegen die Entscheidung des Gerichts eingelegt. Damit muss der Fall erneut verhandelt werden. Dafür zuständig ist dann das Bundesverwaltungsgericht. Dadurch wird das Urteil spätestens dann auch deutschlandweite Relevanz haben. Sollten die Bundesrichter die vorinstanzliche Entscheidung bestätigen, so müsste sich die gesamte deutsche Verkehrsgerichtsbarkeit künftig nach dieser Neuregelung richten.
Bis es soweit ist, wird aber zunächst weiterhin nach der aktuellen Praxis verfahren: Die Anordnung des "Idiotentests" gibt es erst ab 1,6 Promille im Straßenverkehr.