Identitätsschwindel: Freier gibt sich als Polizist aus und bedroht Bordell
München - Die Liste seiner Delikte ist lang: Ein 65jähriger Münchner Medienkaufmann ist vom Amtsgericht wegen versuchter Erpressung, falscher Verdächtigung, Missbrauch von Titeln oder Berufsbezeichnungen, Amtsanmaßung, Verleumdung und Betrug zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und acht Monaten zur Bewährung verurteilt worden.
Das war passiert: Im August 2017 hatte sich der vorbestrafte Angeklagte in Gesprächen mit mehreren Polizeikommissariaten unter falschem Namen als Rechtsanwalt ausgegeben und erklärt, in einem Münchner Laufhaus würden vier dort tätige Damen mit Drogen handeln. Seinem Mandanten seien dort zudem 1.200 Euro gestohlen worden.
Der 65-Jährige gab sich als Polizist aus
Unter dem bei diesen Gesprächen erfragten Namen eines Polizeidienststellenleiters rief der Angeklagte nun mehrmals bei dem Laufhaus und dessen Betreiber an, und erklärte, dass er Polizeidirektor sei und es jemanden gäbe, dem im Laufhaus 1.300 Euro gestohlen worden seien. Man solle sich darum kümmern, dass das Geld nun wieder auftaucht und übergeben wird, ansonsten würde es zu Razzien kommen, die dem Laufhaus durchaus schaden würden.
Doch der Erpressungsversuch lief ins Leere. Der Laufhaus-Betreiber setzte sich stattdessen mit der echten Polizei in Verbindung.
Seinem Taxifahrer sagte er, er sei Richter
Im Oktober 2017 gab sich der 65-Jährige zudem gegenüber einem Taxler als Amtsrichter, später als Rechtsanwalt aus, der ihm bei seinen Papieren helfen könne. Der Taxifahrer zahlte ihm 5.000 Euro - und bekam dafür nichts. Das stritt der Angeklagte vor Gericht ab, gab aber die erste Tat zu.
Sein Motiv: Er habe als Stammkunde des Laufhauses eine Beziehung zu einer Dame dort unterhalten. Diese habe, weil er die Nacht mit einer anderen verbracht habe, ihm aus Ärger ohne seine Einwilligung 1.000 Euro, die er Wochen zuvor bei ihr geliehen hatte, einfach aus der Hose genommen.
Das Urteil ist aufgrund beidseitiger Berufung nicht rechtskräftig.
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