IAA in München: Aktivisten nach Abseil-Aktion wegen Nötigung verurteilt

Ebersberg/München - Das Amtsgericht Ebersberg hat vier Umweltaktivisten nach einer Abseil-Aktion von einer Autobahnbrücke während der Automesse IAA in München vor mehr als zwei Jahren wegen Nötigung verurteilt.
Autobahn gesperrt: Staatsanwaltschaft München II wirft Angeklagten Nötigung in 192 Fällen vor
Drei Angeklagte bekamen am Mittwoch Geldstrafen von 675 bis 975 Euro (zwei Mal 45 Tagessätze und einmal 65 Tagessätze zu je 15 Euro). Für eine Frau, die zur Tatzeit Heranwachsende war, wendete des Gericht laut Mitteilung Jugendstrafrecht an und verhängte eine Arbeitsauflage von 40 Stunden.
Der Prozess wegen der Abseil-Aktion über der Autobahn 94 hatte Mitte Dezember begonnen. Da die Autobahn längere Zeit gesperrt werden musste, warf die Staatsanwaltschaft München II den zu Prozessbeginn 21 bis 29 Jahre alten Angeklagten Nötigung in 192 Fällen vor.
Umweltaktivisten filmen ihre Protestaktion
Zwei der Angeklagten hatten sich demnach von der Brücke bei Poing abgeseilt. Sie befestigten ein großes Banner, auf dem unter anderem der Schriftzug "ÖPNV statt Autobahnausbau" zu lesen war.
Zwei der Angeklagten blieben laut Gericht auf der Brücke, um die beiden anderen zu sichern und das Geschehen zu filmen. Die Polizei sperrte die Autobahn, so dass für geraume Zeit eine Weiterfahrt in Richtung München nicht möglich war. Die Fahrzeuge stauten sich über eine Länge von mindestens 800 Metern, wie das Gericht mitteilte.
Bereits am 3. Mai hatte es einen Termin zur Hauptverhandlung gegeben. Dieser habe aber aus verfahrenstechnischen Gründen ausgesetzt werden müssen, so das Amtsgericht.
Im März hatte bereits das Amtsgericht Fürstenfeldbruck wegen Nötigung zwei andere Umweltaktivisten verurteilt, die sich ebenfalls während der Automobilausstellung IAA von einer Autobahnbrücke abgeseilt hatten. Die beiden bekamen ebenso wie eine Unterstützerin Geldstrafen zwischen 600 und 900 Euro.