Hygiene-Pranger: Schon über 30 Verstöße!
Immer mehr Verstöße gegen Hygiene-Vorschriften bei bayerischen Betrieben werden beim sogenannten Hygiene-Pranger gemeldet. Die Website ist äußerst beliebt.
Erlangen - Schmutz, Schimmel, Schädlinge: Mehr als 30 Hygiene-Verstöße bayerischer Betriebe hat das Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit binnen zwei Monaten veröffentlicht. Seit Anfang September steht die Liste auf der Website der Erlanger Behörde unter www.lgl.bayern.de online.
Münchner Lokale: Hygiene-Sünder an der Pranger
Dem Landesamt zufolge stößt das Internetangebot auf großes Interesse. Seit die Liste online ist, wurde sie etwa 45.000 Mal angeklickt. „Die enorm hohen Zugriffszahlen zeigen, dass dieses neue Instrument der Verbraucherinformation wirkungsvoll ist und gut angenommen wird“, sagte Sprecherin Katrin Grimmer auf dapd-Anfrage.
Infolge einer Gesetzesänderung sind die Behörden seit dem 1. September 2012 verpflichtet, die Bürger über Mängel bei Betrieben und Produkten zu informieren, wenn beispielsweise Grenzwerte nicht eingehalten werden oder wenn gegen Vorschriften zu Gesundheitsschutz und Hygiene verstoßen wird und dabei ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist. Bei einer Nürnberger Gaststätte warnen die Behörden beispielsweise vor Ungeziefer – mit dem Hinweis auf wiederholte Beschwerden deswegen.
Außerdem seien die Leitungen in der Bierzapfanlagen verschmutzt gewesen. Bei einem Backshop mit Café in München bemängelt die Stadt Schädlingsbefall in den Verkaufsräumen sowie Schimmel in den Produktionsanlagen.
In einem Kelheimer Hotel wurden schmutzige Maschinen, Einrichtungsgegenstände und Fruchtfliegen bei der Lagerung von Lebensmittel beanstandet.
Betriebe ein halbes Jahr in der Liste
Die beanstandeten Betriebe sind nach Angaben der LGL-Sprecherin ein halbes Jahr in der Online-Liste verzeichnet. Vor Veröffentlichung werden die Betroffenen gehört und haben Gelegenheit, rechtlich dagegen vorzugehen. Sobald die Mängel beseitigt sind, wird dies vermerkt.
Beim Bayerischen Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA) stößt die als „Internetpranger“ kritisierte Plattform auf Gegenwehr.
Präsident Ulrich Brandl wertet die Liste als „Tabubruch“. Der DEHOGA Bayern sieht das hohe Rechtsgut der Unschuldsvermutung in Gefahr, da Betriebe auch ohne rechtskräftigen Bußgeldbescheid aufgeführt werden. Zwar bewege sich die Zahl der Betroffenen im Promillebereich, sagte Verbandssprecher Frank-Ulrich John, aber schon ein zu Unrecht eingestellter Betrieb sei angesichts einer dann drohenden Pleite einer zu viel.
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