Huren für Behinderte

MÜNCHEN - „Auch Behinderte haben ein Recht auf Sexualität“, sagen die Rathaus-Grünen. Und so unterstützen sie die Betroffenen im Kampf gegen die „staatlich verordnete Enthaltsamkeit“. Wo der Beirat nun die Liebesdamen erlauben möchte...
Barrieren zu überwinden, das ist mit das größte Probleme für Behinderte. Barrieren überwinden muss ein Behinderter auch, wenn er etwa erotische Wünsche hat. Wenn er professionelle Liebe kaufen will, wird er durch die sperrige „Sperrbezirksverordnung“ oft dabei behindert.
„Auch Menschen mit Behinderungen möchten manchmal sexuelle Dienstleistungen in Anspruch nehmen“ schreibt der Behindertenbeirat der Stadt in einem ungewöhnlichen Brief an die Stadtratsfraktionen. Aber wo? Die Bordelle sind in der Regel nicht barrierefrei gebaut. In den Einrichtungen der Behindertenhilfe ist das horizontale Gewerbe nicht erlaubt. Und ebenso wenig dürfen Behinderte Prostituierte daheim empfangen: Die Sperrbezirksverordnung verbietet beides.
Deshalb hat der Beirat jetzt die dringende Bitte an das KVR gerichtet, die Verordnung zu ändern – damit Prostituierte in Einrichtungen der Behindertenhilfe ihre Dienste anbieten dürfen.
Dabei ist die Sperrbezirksverordnung – ihr zufolge ist Prostitution nur in bestimmten Gewerbegebieten erlaubt, nicht aber in der Innenstadt – ohnehin schon breit durchlöchert: Durch nicht kontrollierbare Hotelprostitution und die Grauzone der Masseusen und „Heimarbeiterinnen“.
Rathaus Grüne gegen "staatlich verordnete Enthaltsamkeit"
Die Rathaus-Grünen unterstützen die Behinderten im Kampf gegen die „staatlich verordnete Enthaltsamkeit“. Lydia Dietrich: „Auch Behinderte haben ein Recht auf Sexualität.“ Desahlb fragt sie: "Müssen Behinderte in München grundsätzlich auf sexuelle Dienstleistungen verzichten?" Denn das bewirke die Münchenr Sperrbezirksverordnung. In einem Antrag fordert Fraktionschefin Lydia Dietrich daher, bei der Regierung von Oberbayern eine Änderung der Sperrbezirksverordnung zu beantragen, um Prostituierte nach vorheriger Vereinbarung den Besuch von behinderten Kunden in deren Räumen und Einrichtungen genehmigen zu können. Lydia Dietrich: „Das Schreiben des Behindertenbeirats belegt klar und deutlich, welche Konsequenzen die ausgeuferte Münchner Sperrbezirksverordnung für Behinderte hat: Da viele von ihnen innerhalb des Sperrbezirks wohnen und die meisten Bordelle nicht barrierefrei sind, kommt die Sperrbezirksverordnung für sie staatlich verordneter Enthaltsamkeit gleich. Dies kann nicht angehen – auch Menschen mit Behinderungen haben ein Recht auf Inanspruchnahme sexueller Dienstleistungen. Was in anderen bundesdeutschen Städten längst praktiziert wird - ein liberaler Umgang mit dem Thema Prostitution - sollte auch in München verwirklicht werden.“
wbo