Hungerstreik am Rindermarkt: Räumung war rechtswidrig
Im Sommer 2013 traten auf dem Rindermarkt 50 Flüchtlinge in einen Hungerstreik, nach einer Woche wurde das Camp geräumt. Dabei ist nicht alles mit rechten Dingen zugegangen.
München - Einer der Demonstranten wurde jetzt vom Landgericht München wegen Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte zu einer Geldstrafe verurteilt. In der Urteilsbegründung stellte der Richter aber auch fest: „Die Auflösungsverfügung war formell und materiell rechtswidrig.“
Das KVR habe die Räumung des Lagers nicht anordnen dürfen, weil allein die Polizei für die Sicherheit auf dem Rindermarkt zuständig war. Zudem hätten triftige Gründe gefehlt. KVR-Sprecherin Kristin Nettelnbrecher: „Wir werden uns das Urteil besorgen und uns damit auseinandersetzen.“
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