Hunde werden in München teurer: Das ist zu beachten
Die Steuer steigt auf 100 Euro pro Jahr. Hundehaufen, Leinenpflicht, Kinderspielplätze. Hundehalter sollten einiges wissen, ehe sie gassigehen. Die AZ erklärt, was sonst noch zu beachten ist.
MÜNCHEN Voriges Jahr wurde München vom Magazin „Dogs“ als hundefreundlichste Stadt Deutschlands ausgezeichnet. Doch das heißt nicht, wie manche Hundebesitzer meinen, dass man sich alles erlauben kann. Das bedeutet:
Grundsätzlich gilt: „Tretminen“ müssen entfernt werden. Dafür stehen auch im ganzen Stadtgebiet Hunderte von Tütenspendern herum.
Nach der städtischen Parkordnung dürfen Hunde nicht auf Kinderspielplätze, Spiel- und Liegewiesen, in Zieranlagen und Biotope. Auf den Wegen in diesen Bereichen müssen sie an der kurzen Leine geführt werden. An allen städtischen Grünanlagen gibt es entsprechende Schilder. Dort steht auch, welche Flächen für Hunde freigegeben sind. Da gibt es viele.
Wer seinen Hund eine verbotene Wiese auch nur betreten lässt und erwischt wird, muss 25 Euro Strafe zahlen. Achtung: Die Grünanlagenaufsicht ist seit einigen Wochen verschärft unterwegs.
Im Englischen Garten wird der Leinenzwang nicht durchgesetzt. Nur in der Nähe der Schafe.
Wer Probleme mit dem Hund hat, sollte unbedingt einen Hundetrainer befragen.
Die Hundesteuer beträgt aktuell 76,80 Euro und wird zum 1. Januar auf 100 Euro angehoben (Köln: 156 Euro). Für Kampfhunde sind es 800 Euro (es gibt maximal ein Dutzend). Aus sozialen Gründen sind rund 1000 Besitzer von der Steuer befreit; dazu kommen 341 Blindenhunde. wbo
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