Hunde-Mützen? Münchner Geschäfte abgemahnt!
Tierschützer gehen gegen Münchner Geschäfte wegen falsch deklarierter Artikel vor. Auch in Fürstenfeldbruck wurde ein Klamottenladen abgemahnt.
Auf dem Wapperl steht „Kunststoff“, „Viscose“ oder „Wolle“ – doch tatsächlich ist der Bommel an vielen Wintermützen aus dem Fell von Tieren, die qualvoll dafür gestorben sind: von Marderhunden, eigentlich wilden Caniden, die in China zu Hunderttausenden für die Pelzindustrie gezüchtet werden.
Eigentlich müssten die Mützen deshalb mit dem Zusatz „enthält nicht textile Bestandteile tierischen Ursprungs“ gekennzeichnet sein. Doch das sind sie häufig nicht.
1000 Euro Abmahngebühr
Unterstützt von der Organisation „Soko Tierschutz“ hat der vegane Hersteller „Wyob“ aus Friedberg deshalb gestern zwei Geschäfte in München und eins in Fürstenfelbruck wegen eines Verstoßes gegen das Wettbewerbsrecht abgemahnt: „Hut Breiter“ am Marienplatz, das „Tal 40“ und das Amper-Einkaufszentrum (AEZ). In allen dreien hatte „Soko“-Chef Friedrich Mülln zuvor Mützen mit dem Fell von Marderhunden entdeckt, die nicht entsprechend ausgezeichnet waren.
„Als Normalbürger kann man sich in diesem Fall lediglich bei den Ämtern beschweren, aber das bringt nichts“, sagt der Tierschützer. Deshalb hat er sich diesmal einen Mitbewerber als Verbündeten gesucht. „Die Abmahngebühr beträgt 1000 Euro. Außerdem fordern wir, dass die Geschäfte eine Unterlassungserklärung abgeben“, erklärt er.
Grausame Tierquälerei - Todschick: Strickmütze mit Hund
Die drei Ladeninhaber reagieren überrascht bis erschrocken. „Die besagte Mütze ist vom Hersteller als Imitat gekennzeichnet und er hat mir gerade noch einmal bestätigt, dass es sich um ein solches handelt“, sagt Alexander Breiter vom gleichnamigen Traditionsgeschäft. „Wenn ich bei einem deutschen Hersteller einkaufe, gehe ich davon aus, dass ich mich darauf verlassen kann.“ Der Hersteller wolle die Vorwürfe nun prüfen.
Die Chefin der Boutique „Tal 40“ verspricht, die beanstandeten Mützen nicht mehr zu verkaufen. „Das AEZ will sie ebenfalls aus dem Sortiment nehmen“, sagt Mülln. „Außerdem erwägt man dort eine Klage gegen den Lieferanten.“
Die Einfuhr von Marderhund-Pelzen nach Deutschland ist – anders als der Import von (Haus)-Hunde- oder Katzenfellen – nicht verboten.
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