Hund gewürgt und geschlagen: Gericht verurteilt Tierquäler
München – Es müssen abartige Szenen gewesen sein, die sich am 29. Juli 2016 auf der Landsbergerstraße abgespielt haben. Der spätere Angeklagte war gemeinsam mit einem Bekannten und seiner Podenco-Mischlingshündin Flavia in seinem PKW unterwegs, als der Hund – nicht zum ersten Mal – ins Auto schiss.
Der Mann hielt daraufhin sein Fahrzeug an, stieg wutentbrannt aus und holte den Hund aus dem Kofferraum. Er packte den Hund mit beiden Händen an der Kehle und würgte ihn so sehr, dass der vor Schmerzen laut aufjaulte. Dann schüttelte er das Tier und schlug es schließlich zweimal mit der geballten Faust. Anschließend sprühte er dem Hund aus einer Entfernung von rund 30 Zentimetern gezielt Trockenshampoo ins Gesicht.
Zeugen, die die brutale Attacke beobachtet hatten, riefen sofort die Polizei. Am 26. Juni 2017, also rund ein Jahr nach der Tat, kam es schließlich zum Prozess. Vor Gericht wurde auch eine Ärztin des Veterinäramts als Zeugin vernommen. "Der Angeklagte sei mit seinem Hund am 17.11.2016 im Veterinäramt erschienen. Der Hund habe im Sprechzimmer Kot abgesetzt, was äußerst ungewöhnlich sei. Der Hund habe einen unausgeglichenen und ungezogenen Eindruck gemacht. Sie habe nicht den Eindruck gehabt, dass der Angeklagte den Hund im Griff habe", heißt es in der Urteilsbegründung.
Das Gericht führt weiter aus: "Der Angeklagte war daher schuldig zu sprechen der rohen und quälerischen Tiermisshandlung gem. §§ 17 Nr. 2 a und 17 Nr. 2 b TierSchG, § 52 StGB. Der Angeklagte hat dem Hund Flavia erhebliche Schmerzen zugefügt. Es handelt sich sowohl bei dem Würgen wie auch den beiden Faustschlägen und insbesondere dem Sprühen mit Trockenshampoo ins Gesicht der Hündin sowohl nach Art als auch nach Dauer um gewichtige Beeinträchtigungen."
Zugunsten des Münchners wertete das Gericht, dass er im Affekt gehandelt hat und bei dem Hund keine bleibenden Schäden entstanden sind. Bei der Höhe der Strafe wurde unter anderem auch berücksichtigt, dass der Münchner ALG-II-Empfänger ist und von seiner Mutter finanziell unterstützt wird. Der Tierquäler muss für seine Tat 1.350 Euro zahlen.
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