Hund beißt Hund: Halterin verklagt Münchner Tagesstätte

Ihr Hund war ins Ohr gebissen worden. Doch das Amtsgericht weist die Klage weitgehend ab.
John Schneider
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In einer Münchner Hundetagesstätte soll ein Tier ein anderes gebissen haben. (Symbolbild)
In einer Münchner Hundetagesstätte soll ein Tier ein anderes gebissen haben. (Symbolbild) © Annette Riedl /dpa

München - Weil ihr Hund in einer Hundetagesstätte bei zwei Gelegenheiten von anderen Hunden verletzt worden sein soll, klagt die Halterin gegen die Einrichtung. Doch das Amtsgericht lehnt die Schadenersatz-Forderungen ab.

Drei Zentimeter lange Bisswunde: Hund muss unter Narkose genäht werden

Das war passiert: Die Halterin hatte ihren Hund Paule (Namen geändert) im August 2019 in eine Hundetagesstätte zur täglichen Betreuung gegeben. Am 7. August kam es dann zum ersten Vorfall: Paule kam mit einer drei Zentimeter langen Bisswunde sowie mehreren kleinen Wunden nach Hause und musste unter Narkose genäht werden.

Zwei Wochen später der nächste blutige Vorfall: Paule wurde von Koko, einem ebenfalls in der Tagesstätte untergebrachten Hund, ins Ohr gebissen. Und musste wieder in tierärztliche Behandlung.

Vorwurf gegen Hundetagesstätte: Vierbeiner war nicht ausreichend beaufsichtigt

Die Halterin wollte nun die Kontaktdaten von Kokos Herrchen, bekam diese aber nicht. Auch Schadenersatz will die Tagesstätte nicht zahlen. Die Behandlungskosten, der Wertverlust des Hundes und Fahrtkosten summierten sich laut Klägerin auf über 1.700 Euro.

Die Klägerin behauptet, dass Paule zuvor nie auffällig gewesen war. Ihr Hund sei bei beiden Vorfällen aber nicht ausreichend beaufsichtigt worden.

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Das bestreitet die Tagesstätte. Die Vorgaben des Veterinäramtes seien eingehalten worden. Das sieht auch die Richterin so: "Eine Sorgfaltspflichtverletzung der Beklagten konnte nicht festgestellt werden. Bei einer Rudelhaltung der Tiere lassen sich Verletzungen nicht ausnahmslos auch bei Einhaltung aller erforderlichen Sorgfaltsmaßnahmen verhindern. Die Klage war insoweit als unbegründet abzuweisen."

Kleiner Trost: Immerhin entschied die Richterin, dass der Klägerin die Kontaktdaten des Halters von Koko mitgeteilt werden müssen.

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